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Angelsport. Angeln ohne Angelschein, in Brandenburg ist dies erlaubt. Werder(Havel):
- Sie haben keinen Fischereischein und möchten dennoch im Land
Brandenburg angeln? Dies ist seit dem Jahr 2006 möglich. Nach dem geänderten
Fischereigesetz ist ein Fischereischein für Personen, die den Fischfang mit
der Friedfischhandangel ausüben, nicht erforderlich. Damit entfällt auch die
Notwendigkeit einer Anglerprüfung. Änderungen im
Paket - erstes Bürokratieabbaugesetz des Landes. Wer
nur auf Friedfische angelt, benötigt aber weiter einer Angelkarte und muss
die Fischereiabgabe entrichten. In Brandenburg konnten bisher lediglich
Kinder und Jugendliche von 8 bis 18 Jahren ohne Anglerprüfung auf Friedfisch
angeln. Zukünftig soll auch Erwachsenen erlaubt sein, was Kinder und
Jugendliche bereits dürfen. Wer in Brandenburg mit
der Raubfischangel oder in anderen Bundesländern angeln will, muss wie
bisher auch künftig einen Fischereischein erwerben.
Die Regelungen für ausländische Touristen gehen noch weiter. Sie können die
Angelfischerei auf Fried- und Raubfisch ohne Fischereischein ausüben. Eine
Angelkarte müssen die ausländischen Angelfreunde aber erwerben. Zudem ist
auch die Fischereiabgabe zu entrichten. Der Reisepass ist mitzuführen.
Seit dem 1. August 2006 gibt es nur noch einen Fischereischein. Die
Fischereischeine A und B, der Jugendfischereischein und der
Sonderfischereischein werden nicht mehr ausgegeben. Bereits ausgereichte
Scheine bleiben bis zum Ablauf gültig. Die
gesetzliche Befristung des Fischereischeins - bislang ein Jahr
beziehungsweise fünf Jahre - wird aufgehoben. Der
Nachweis der Entrichtung der Fischereiabgabe erfolgt zukünftig nicht mehr
durch Eintragung in den Fischereischein, sondern über eine
Fischereiabgabenmarke. Die Marken sind in eine Nachweiskarte einzukleben.
Neben dem gegebenenfalls erforderlichen Fischereischein ist die Abgabenmarke
beim Fischen mitzuführen und der Fischereiaufsicht vorzuzeigen.
Die Anglerprüfung wird künftig nicht nur von den Fischereibehörden,
sondern auch von anderen, vom Agrar- und Umweltministerium anerkannten,
fachkundigen Personen durchgeführt. Das
Genehmigungsverfahren für Fischereipachtverträge wird durch eine
Anzeigepflicht ersetzt. Die Genehmigungspflicht für
Fischhaltungsanlagen wird abgeschafft. Raubfisch an
der Friedfischangel? Wie verhält man sich nun, wenn
beim Friedfischangeln ohne Fischereischein zufällig ein Hecht oder anderer
Raubfisch beißt? Muss der Fisch zurückgesetzt werden? Nein, das muss er
nicht! Entscheidend ist nicht der gefangene Fisch, sondern die Angelmontage.
Klassische Friedfischköder wie Maden, Würmer oder Mais sind Merkmale einer
Friedfischangel, Der Einsatz eines Blinkers oder toten Köderfisches erfüllen
dagegen das Kriterium einer Raubfischangel.

Hinweise zur Fischereiabgabe
Wie oben erläutert, müssen auch Friedfischangler eine Fischereiabgabe
entrichten. Diese kann bei den jeweiligen Unteren
Fischereibehörden, den Geschäftsstellen des Landesanglerverbandes
Brandenburg sowie weiteren, noch festzulegenden Ausgabestellen erworben
werden. Es wird auch möglich sein, die Abgabemarken bei den Fischern und
Ausgabestellen für Angelkarten (Tourismusvereine, Zeltplätze) zu entrichten.
Das Land Brandenburg hat hier sehr weitgehende Möglichkeiten geschaffen, die
es vor allem Touristen ermöglichen sollen, ohne Zeitverzug an die
Angelgewässer zu kommen. Kinder, Jugendliche und
Erwachsene entrichten die Abgabe für ein Kalenderjahr. Für Erwachsene
besteht wie bisher zusätzlich die Möglichkeit zur Entrichtung für fünf
Jahre.
Angelkarten gibt es
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Lernen bleibt Anglerpflicht
Die für das Angeln notwendige Sachkunde können sich Interessierte in
Lehrgängen aneignen, die unter anderem vom Landesanglerverband Brandenburg
angeboten werden. Die Aus- und Weiterbildung in den
Verbänden wird durch die Liberalisierungen beim Fischereischein nicht
abgeschafft. Im Gegenteil ist zu erwarten, dass die Nachfrage noch zunehmen
wird, weil sich von den Neuzugängen auf Dauer kaum jemand mit dem
Friedfischangeln zufrieden geben wird. Nach § 18 des Fischereigesetzes des
Landes hat jeder, der die Fischerei ausübt, die fischerei-, naturschutz- und
tierschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Dazu hat er sich
entsprechend zu informieren und weiterzubilden.
Drei Gründe für die Neuregelung
Im Kern geht es dabei um drei Aspekte: Erstens Bürokratieabbau. In
Deutschland ist der Zugang zum Angeln wesentlich komplizierter, teurer und
aufwändiger als in anderen EU-Mitgliedsländern. Das
Land verzichtet auf die eine oder andere Regelungskompetenz. Der Staat
sollte nur da unbedingt eingreifen, wo es nicht anders geht. Die
Fischereibehörden werden deshalb nicht arbeitslos.
Wenn die Hürden für das Angeln niedriger sind, verbessern sich, zweitens,
auch die Möglichkeiten für die Arbeit der Angelvereine. So will der
Landesanglerverband wieder an die Tradition der Familienangeltage,
Volksangeltage oder Paarangeln anknüpfen, alles Veranstaltungsformate, bei
denen man über eine Art Schnupperkurs zum Angeln geführt werden soll.
Drittens sollen getreu dem Slogan "Die Welt zu Gast bei Freunden"
Angelgäste nicht ausgeschlossen werden. Brandenburg hat sich bei seinen
touristischen Planungen die Entwicklung von Angeboten rund um das Wasser auf
die Fahnen geschrieben. In einem Land mit 10.000 Seen, davon 3.000 größer
als ein Hektar, ist das auch ein Riesenpotenzial.
Angelkarten gibt es
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