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Anwohnerparkplatz.
Mit
Anwohnerparkplätzen schafft man keinen Platz auf der Straße für
Rettungsfahrzeuge. Werder (Havel) - Werders Stadtväter sind sich
einig, das derzeitige Parkverhalten auf der Insel kann so nicht weiter
bestehen.. Der Werderaner Stadtwehrführer
Lothar Boreck monierte
während der Stadtverordnetensitzung
am 04.11.2010, dass durch das derzeitige Parkverhalten in engen Straßen für
Feuerwehr und andere Rettungsdienste mit ihren Fahrzeugen kein Durchkommen
sei. So müssten Rettungssanitäter erkrankte Personen nicht selten eine ganze
Strecke über unebene Straße zum Rettungswagen fahren, weil sie keinen
Parkplatz in der Nähe finden würden. Boreck schlug weiter vor,
wegen der Parkplatzknappheit nicht nur auf der Insel
Anwohnerparkzonen zu errichten. Bürgermeister Werner
Große (CDU), selbst Inselbewohner, gab jedoch zu bedenken, dass
eine Anwohnerparkzone nicht unbedingt die Ideallösung
sei. Es könne aber auch nicht sein, dass Anwohner für ihren Pkw keinen
Parkplatz fänden. Die Rechtsprechung sagt, dass Anwohnerparkplätze im
räumlichen Zusammenhang zwischen Wohnung und Parkplatz stehen muss.
 Wer also
hält für den Anwohner den Parkplatz vor seiner Wohnung frei? Auch wird
dadurch das Parkproblem nicht gelöst. Anwohner parken dann da, wo sonst die
Urlaubsgäste parken. Die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge wird dadurch auch
nicht breiter. Außerdem lässt die Rechtsprechung nur zwei bis drei
Straßenzüge als Anwohnerparkplätze zu. Eine ganze Zone als Anwohnerzone zu
erklären gibt Geschäftsleuten und Gastwirte das Recht, erfolgreich dagegen
zu klagen. (Urteil des BVerwG vom 28.05.1998 - 3 C 11.97).
Der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat entschieden, dass die
betreffenden straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen gegen Bundesrecht
verstoßen. Das geltende Recht erlaubt es nicht, ganze Stadtteile zu
bevorrechtigten Anwohnerparkbereichen zu erklären. Die einschlägigen
Bestimmungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG und § 45 Abs. 1b S. 1 Nr. 2 StVO)
gestatten lediglich eine Beschränkungen des Parkens
zugunsten der Anwohner. Was also wäre eine Lösung ?
Eine brauchbare Lösung wäre ein "Parkverbot" in engen Straßen für alle
Fahrzeuge. Ausnahmen nur für Behinderte. So käme der bittere Beigeschmack
des nur "Abkassierens" erst gar nicht auf. Anwohner wären dann angewiesen auf ihren Grundstücken für eine
Parkmöglichkeit zu sorgen oder einen etwas entfernten Parkplatz aufzusuchen.
Anwohner könnten zum Be- und Entladen Halten und anschließend auf einen
Parkplatz fahren. Neben dem großen
 Sportgelände auf
der Insel entsteht ein neuer Parkplatz mit ca.80
Stellplätzen für Pkw und drei für Busse.
Auch könnte der Sportverein seinen Parkplatz im Sommer
gegen Gebühr öffentlich machen. So käme auch noch etwas Geld in die
Vereinskasse, so wie beim Sportverein "Warnemünde". Werder ist eine Stadt,
die auf Fremdenverkehr angewiesen ist. Man soll also die Urlauber nicht
unbedingt von der Insel verbannen. Für ein "Parkverbot" hätten Urlauber eher
Verständnis als für freie Parkplätze in den Anwohnerzonen. Wenn nach dem neuen Sicherheitskonzept
des Baumblütenfestes die Bühne von der Föse an die Freilichtbühne umziehen
würde, dann hätte man auch an der Föse noch Parkmöglichkeiten. Des weiteren
steht auf dem Festland ein großer Parkplatz zur Verfügung, der zum großen
Teil von Wohnmobilbenutzern als Campingplatz genutzt wird. Dieser sollte bei
richtiger und gut sichtbarer Ausschilderung als "Inselbesucher-Parkplatz"
auch viele Besucher abhalten, die Insel zu befahren, um sich dort einen
Parkplatz zu suchen. Wie soll man einem Urlauber klar machen "Werder ist
eine Reise wert", wenn er dann keinen Parkplatz findet. Es führen viele Wege
zur Lösung,
auch der schwierigste Weg beginnt mit dem ersten
Schritt. |