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Körperverletzung.
Baumblütenfest, Beschäftigungsprogramm für Staatsanwalt und Richter.
Werder (Havel)/Potsdam: - Zu zehn Monate Gefängnis auf drei Jahre Bewährung
und 450 Euro Schmerzensgeld wurde ein mehrfach wegen Körperverletzung
und
Drogenmissbrauch
vorbestrafter junger
Mann P. Richter ( 25 Jahre) aus Berlin, am Freitag, dem 13.08.2010 durch das Amtsgericht Potsdam
verurteilt. Am 25.04.2009 besuchte diese das Baumblütenfest in Werder
(Havel). Mit einem Sixpack Bier reiste er bereits an. Beim ersten Weinstand
war dieser bereits Vergangenheit. Ab jetzt wurde Wein getrunken. Nach einem
Verbrauch von fünf Flaschen trudelte er auf dem Marktplatz ein. Dort, an
einem der aufgestellten Tischen saßen die später Geschädigten und wollten
friedlich ihre Grillmahlzeit einnehmen. Der Angeklagte war inzwischen
dermaßen betrunken, so dass er sich mit niederkniete und seinen Kopf auf die
Tischplatte legte. Plötzlich hob er seinen Kopf, stand auf und schlug dem
neben ihm sitzenden Patrick K. aus Saarmund voll auf das rechte Auge, so
dass es aufplatzte. Nach Angaben der späteren Gutachter entstand ein Bruch
des Augenhöhlenbodens. Als der Bruder des Geschlagenen Kevin K. ebenfalls aus Saarmund aufstand und sich einmischen wollte schlug er auch diesem voll
gegen den Kopf. Der Geschlagene viel um und schlug hart mit dem Kopf auf das
Pflaster, so dass er ca. zwanzig Minuten bewusstlos war. Während er bewusstlos auf dem Boden lag schlug und trat der Beschuldigte
immer weiter auf ihn ein. Die ebenfalls
anwesende Freundin des einen Geschädigten beleidigte er mit den Worten: " Du
alte Schlampe bekommst auch gleich was ab". Die herbeigerufenen Sanitäter
brachten den Bewusstlosen mit einer Trage in das Zelt und versorgten ihn
dort notärztlich. Der andere Schwerverletzte wurde ebenfalls vor Ort
notärztlich verbunden. Beide wurden
anschließend in ein Krankenhaus verbracht. Der anwesende
Security-Service überwältigte den Schläger und übergab
ihn der Polizei. Diese stellten bei einem durchgeführten Alkoholtest 2,36
Promille fest. Nun stand er vor Gericht. Beim abschließenden Plädoyer
des Staatsanwaltes kamen den Zuschauern fast die Tränen so bemitleidet er den Angeklagten.
Er setzte durch, dass der Schläger wegen Vollrausches bestraft wurde und
nicht wegen gefährlicher Körperverletzung. (Normal wird Vollrausch bei ca.
3,5 Promille angenommen.) In seinem
Plädoyer sprach er
auch davon, dass der
Täter Glück hatte, dass nicht noch mehr passierte. Er sei doch ein ganz
vernünftiger Mensch und solle sich in Zukunft
doch etwas besser unter Kontrolle haben. Wir glaube aber,
dass die Opfer Glück hatten, dass nicht noch mehr passierte und nicht der
Täter. Eine
Entschuldigung des Täters an die Opfer kam nicht über seine Lippen.
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