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Baugebiet Havelauen Werder (Havel)
Die Natur
muss dem Ausblick weichen. So im Neubaugebiet Werder (Havel).
Werder (Havel): -
Die Lebensräume für Tiere und Pflanzen sind in Deutschland in einer
bedrohlichen Lage, glaubt man einem Bericht der Bundesregierung.
Demnach sind fast drei Viertel
aller
Biotope gefährdet oder von der Zerstörung bedroht. Die Havel
bietet mit ihren Uferbiotopen, Flachwasserzonen, Mooren und
Röhrichtgürteln vielfältige Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Tausende von
Bäumen säumen die Ufer des Flusses, der die Landschaft
prägt. Eine ideale Kinderstube für seltene
Pflanzen, Insekten und Tiere. In der vergangenen Woche
wurde bereits damit begonnen, eine der wertvollsten
Naturflächen in Werder (Havel), in der Havelaue zu
zerstören. Bagger fraßen sich durch das vorhandene
Naturbiotop bis hin zu der nahen Uferböschung der Havel. Dass ein genehmigtes
Baugebiet aufbereitet wird, das dürfte selbstverständlich sein. Dass aber die
Bagger über die Baulinie weit hinaus alles platt machen, was der guten Sicht
der Bauwilligen auf den "Großen Zernsee" im
 Wege steht, das grenzt an
Frevel. Eine natürliche Landschaft wird zerstört, die Lebensraum vieler
Amphibien und das Naherholungsgebiet der
Anwohner ist. Das dichte Unterholz war Unterstand
von 4 Rehen und 12 Fasanen. Dies alles muss des guten Blickes wegen weichen.
Hohe gesunde Bäume werden gefällt oder mit dem Bagger aus der Erde gerissen.
Zurück bleibt eine aufgewühlte Landschaft.
Treffen Ämter ihre Entscheidungen, kommen
manchem Bürger Zweifel. So hat die Untere Naturschutzbehörde
Sträucher und Bäume einfach als "Artfremde Gewächse" deklariert, damit sie
beseitigt werden dürfen. Es waren aber keine Palmen und

auch keine Tannen, es
waren Bäume und Sträucher, wie man sie überall entlang den Ufern der Havel
zu finden pflegt.
Sie hatten auch eine ökologische Aufgabe. Die Wurzeln hielten das Ufer
zusammen und das Gehölz schwächte den kalten Wind, der über das
Wasser
kommt. Vögel fanden Schutz, Brutstätten und Lebensraum. Obwohl in der
Bauplanung steht, dass Grundstückseigentümer, deren Baugrundstück an
unbebaubare Freiflächen grenzt, verpflichtet sind Sträucher oder Hecken
anzulegen, wird hier abgeholzt.
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