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Minister informiert über
Blaulichtsteuer.
Keine 'Blaulichtsteuer' in Brandenburg. Polizei auch bei
Bagatellunfällen im Rahmen der Gefahrenabwehr erforderlich.
Werder (Havel)/Potsdam: - In Brandenburg ist die Einführung einer so
genannten ‚Blaulichtsteuer’ nicht beabsichtigt.
Das
hat Innenminister Dr. Dietmar Woidke heute in Potsdam erklärt. Die Absage an
die umstrittene „Blaulichtsteuer’ erfolgt, nachdem das Innenministerium
mögliche Vor- und Nachteile eines solchen Instruments in den letzten Wochen
gründlich geprüft hatte. „Das Ergebnis der jetzt abgeschlossenen Prüfung ist
eindeutig: Die Einführung der Blaulichtsteuer wird als nicht sinnvoll
eingeschätzt. Diesem klaren polizeifachlichen Votum schließe ich mich an",
erklärte Woidke. Ausschlaggebend für die Absage seien nach Darstellung des
Innenministers vor allem zwei Gründe: Auch bei Unfällen mit Blechschäden sei
die Situation oft so, dass der Einsatz der Polizei zur Abwehr weiterer,
möglicherweise größerer Gefahren für den Verkehr an der Unfallstelle
erforderlich ist. „Eine Unfallstelle stellt regelmäßig eine Gefahr dar, die
beseitigt werden muss", sagte Woidke. Zweitens komme als Unfallursache eine
Straftat in Betracht wie z.B. Fahren ohne Führerschein oder unter
Alkoholeinfluss. Dies könne erst bei genauer Überprüfung des Sachverhalts
vor Ort durch die Polizei erkannt werden. Damit wird nicht nur die
Strafverfolgung sichergestellt. Indem etwa alkoholisierte Unfallbeteiligte
an der Weiterfahrt gehindert werden, werden weitere Gefährdungen
ausgeschlossen. An dieser ablehnenden Position ändern laut Woidke auch
nichts die Meldungen zur Absicht Hamburgs, als erstes Bundesland eine
‚Blaulichtsteuer’ einzuführen. „In Brandenburg wird an eine solche Praxis
nicht gedacht. Es wäre ein falsches Signal", bekräftigte der Innenminister.
HIZ - Kommentar: Um
nicht nur sparen zu müssen, sondern auch die Einnahmeseite zu verbessern,
wird den Hamburgern wohl über den Umweg Polizei tief in die Tasche
gegriffen. Eine "Blaulichtsteuer", einzigartig in Deutschland, soll
eingeführt werden. Im Gespräch ist ein Betrag von 40 Euro, der fällig wird,
wenn die Polizei bei kleineren Verkehrsunfällen mit Blechschäden gerufen
wird. Mehr als 55 000 Verkehrsunfälle, bei denen es bei Blechschäden ohne
verletzte Personen bleibt, ereignen sich jedes Jahr in Hamburg. Rechnerisch
käme so eine Einnahme von mehr als zwei Millionen Euro zusammen. Auch bei
der Feuerwehr sind höhere Gebühren für Einzelleistungen, etwa für
Tierrettungen, im Gespräch. Andere Länder wollen jetzt nachziehen. Sie haben
eine neue Einnahmequelle entdeckt. Wir sind froh, dass Brandenburg so
einsichtig ist und diese Blaulichtsteuer nicht einführen will. Die Polizei
ist zur Gefahrenabwehr verpflichtet. Aus jedem noch so kleinen Unfall geht
eine neue Gefahr hervor. Der Unfallbeteiligte, der die Polizei zum
Bagatellunfall ruft muss zahlen, es sei, er ist verletzt. In Zukunft werden
die Zahlen der Verkehrsunfälle mit Verletzten enorm steigen. Was spricht
eigentlich dagegen, wenn der Verkehrsteilnehmer, um Geld zu sparen, sagt:
"Ich bin verletzt und habe Prellungen an der Brust vom Gurt". Anschließend
geht er zum Arzt und lässt sich eine Salbe verschreiben. So spart er viel
Geld ,ist bei der Unfallaufnahme auf der sicheren Seite und auf die
Krankenversicherung kommt eine neue Kostenlawine zu.
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