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Steueraufkommen für Ehrenamtlich-Tätige.
Finanzministerium veröffentlicht zum „Tag des Ehrenamtes“ neues Faltblatt
über „Ehrenamt und Steuervorteile“
Werder(Havel)/Potsdam: – Wie
das Brandenburger Finanzministerium zum heutigen „Tag des Ehrenamtes 2011“
mitteilt, informiert ab sofort ein neues Faltblatt Ehrenamtler in
Brandenburg darüber, welche steuerlichen Vorteile ihnen zustehen. „Vielfach
wissen Menschen mit ehrenamtlichen Tätigkeiten gar nicht, welche Vorteile im
Steuerrecht sie für erhaltene Einnahmen in Anspruch nehmen können“, sagte
Finanzminister Helmuth Markov zu dem Grund für die Veröffentlichung des
Faltblattes. Wie er weiter erläuterte, habe sein Ministerium daher erstmals
das Faltblatt „Ehrenamt und Steuern/ Steuerinformationen für ehrenamtlich
Tätige“ aufgelegt. „Es ist zu begrüßen, dass der Gesetzgeber Ehrenamtler
steuerlich besser gestellt hat. Sicherlich wird dies in vielen Fällen nicht
das gezeigte hohe Engagement aufwiegen können; aber die für die Gesellschaft
ehrenamtlich Tätigen können zu Recht von der Gemeinschaft eine Anerkennung
für ihren Einsatz erwarten“, betonte Finanzminister Markov.
Bürgerinnen und Bürger, die für ihre ehrenamtliche Tätigkeit
Einnahmen erhalten, steht die so genannte Ehrenamtspauschale zu. Durch sie
sind Zahlungen für ehrenamtliche, nebenberufliche Tätigkeiten bis zur Höhe
von insgesamt 500 Euro pro Jahr steuer- und sozialabgabenfrei. Ehrenamtlich
tätige Übungsleiter wie beispielsweise Trainer im Sportverein,
Ausbildungsleiter oder Erzieher können stattdessen die so genannte
Übungsleiterpauschale geltend machen, mit der pro Person und Jahr 2 100 Euro
steuer- und sozialabgabenfrei hinzuverdient werden können. Das neue
Faltblatt gibt einen Überblick darüber, wer die Pauschalen in Anspruch
nehmen kann, welche Voraussetzungen vorliegen müssen und in welchen Fällen
beide Pauschalen von einer Person geltend gemacht werden können. |