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Verdacht des gewerbsmäßigen
Betruges.
Verdacht der Bestechung und Bestechlich-keit
sowie wettbewerbsbeschränkender Ab-sprachen bei Ausschreibungen im
Zusam-menhang mit dem Vertrieb von Feuerwehr-technik.
Werder (Havel)/Neuruppin: - In einem Verfahren der
Schwerpunkt-abteilung zur Bekämpfung der Korruptionskriminalität im Land
Brandenburg bei der StA Neuruppin durchsuchten am heutigen Tage ca. 70
Beamte der Fachdirektion LKA des Polizeipräsidiums des Landes Brandenburg
sowie weiterer Polizeibehörden insgesamt 14 Objekte in Brandenburg,
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Korruption des LKA und der StA Neuruppin
ermittelt gegen zunächst drei namentlich bekannte deutsche Beschuldigte im
Alter von 57 – 67 Jahren wegen des Verdachts der Bestechung sowie wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen im Zusammenhang mit
dem Vertrieb von Feuerwehrtechnik. Im gleichen
Zusammenhang –allerdings andere am Absprachekartell beteiligte Firmen
betreffend- ermitteln auch die Staatsanwaltschaften Osnabrück und Stuttgart
gegen mindestens acht weitere bereits namentlich bekannte Beschuldigte.
Hintergrund:
Das Bundeskartellamt führte ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen
wettbewerbswidriger Absprachen gegen Hersteller von Feuerwehrfahrzeugen.
Im Rahmen der dortigen Ermittlungen, insbesondere der Durchsuchungen
von Geschäftsräumen, ergaben sich Anhaltspunkte, dass die Kartellfirmen über
vertrauliche Informationen zu den Vergabeverfahren verfügten, zu denen sie
eigentlich keinen Zugang hätten erlangen dürfen.
Insoweit ergab sich der Verdacht, dass für die Weitergabe dieser
Informationen Zuwendungen geflossen sind. Die
entsprechenden Ermittlungsverfahren werden dabei unter Berücksichtigung der
Firmensitze der einzelnen Hersteller von Feuerwehrfahrzeugen bei den
Staatsanwaltschaften Neuruppin, Osnabrück und Stuttgart nach örtlicher
Zuständigkeit geführt.
Einsatz:
Zur Sicherung entsprechender Beweismittel vollstrecken am heutigen Tag seit
10.00 Uhr alle drei Staatsanwaltschaften zeitgleich die in ihren jeweiligen
Ermittlungsverfahren erlassenen richterlichen Beschlüsse zur Durchsuchung
von Wohn-, Geschäfts- und Diensträumen der am Absprachekartell beteiligten
Firmen und betroffenen öffentlichen Vergabestellen bzw. Beschuldigten, so
dass insgesamt deutlich mehr als die 14 unter Brandenburger Verantwortung
durchsuchten Objekte betroffen sind. |