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Gesetz Führerschein für Feuerwehr.
Leichter zum
vorgeschriebenen Feuerwehr-führerschein. Werder (Havel): - Das Bundeskabinett billigte
gestern einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes,
wodurch der Erwerb des so genannten Feuerwehrführerscheins erleichtert
werden soll. Auf Länderebene entstehe
dadurch die Notwendigkeit, schnell zu
handeln, denn die Ermächtigung zur Ausstellung von entsprechenden
Fahrberechtigungen würde unmittelbar auf die Landesregierungen übertragen.
„Die rot-rote Regierung Brandenburgs muss hier schnellstens die notwendigen
Voraussetzungen schaffen, um mit in Kraft treten des Gesetzes handlungsfähig
zu sein“, forderte der Bundestagsabgeordnete Jens Koeppen.
Er unterstrich den wichtigen Beitrag der geplanten Änderung zur Sicherung
der Einsatzfähigkeit der ehrenamtlich Tätigen. Nachwuchs sei bei den
freiwilligen Feuerwehren, den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten,
dem Technischen Hilfswerk und dem Katastrophenschutz knapp. „Mitglieder
dieser Hilfsdienste können mit der neuen Regelung künftig zum Führen von
Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t bis 7,5 t
durch eine einfache organisationsinterne Ausbildung und Prüfung berechtigt
werden“, erklärte Koeppen, der Mitglied im Bundesverkehrsausschuss ist. Er
verwies darauf, dass momentan noch der zusätzliche Erwerb der Fahrerlaubnis
für die Klasse C erforderlich ist. Dies sei kosten- und zeitintensiv, sagte
Koeppen. „Mit der geplanten Gesetzesänderung wird ein einfaches,
unbürokratisches und Kosten sparendes Verfahren geschaffen.“ |