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Angeln ohne Angelschein.
Friedfischangeln ohne Fischereischein
oder Angelschein - Informationsheft
zum Selbst-erlernen neu bearbeitet.
Werder(Havel): - Wer im Land Brandenburg den Fischfang mit der Friedfischhandangel ausübt,
benötigt seit der
Änderung des Fischereigesetzes im Jahr 2006 dafür keinen
Fischereischein oder Angelschein mehr. Das entbindet jedoch nicht davon, die
Fischerei-,
Naturschutz- und Tierschutzbestimmungen zu beachten.
Die bisher erfolgreich umgesetzte Regelung basiert darauf, dass sich der
betreffende Bürger beispielsweise Angler die erforderlichen Grundkenntnisse
selbständig aneignet. Das bereits 2007 vom Landesamt für Ländliche
Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung herausgegebene
Informationsheft „Friedfischangeln ohne Fischereischein“ liegt jetzt in der
2. überarbeiteten Auflage vor. Es berücksichtigt insbesondere die Änderungen
der Brandenburger Fischereiordnung zu den Mindestmaßen und Schonzeiten für
die in den Brandenburger Gewässern mit der Friedfischhandangel zu
erbeutenden Fischarten. Das Informationsspektrum reicht von rechtlichen
Regelungen über Hinweise zum Verhalten am Gewässer, Vorgaben zur Behandlung
gefangener Fische bis hin zu Literaturhinweisen, Fischereibehörden und
weiteren Ansprechpartnern. Die Broschüre ist kostenlos bei den Fischereibehörden und bei vielen
Vertriebsstellen von Angelkarten (Fischereibetriebe, Angelfachgeschäfte,
Tourismusbüros etc.) erhältlich. Sie steht außerdem im Internet zur
Verfügung.
Angelkarten hier
erhältlich.
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