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09.08.2011Kabinett
verabschiedet Gesetz zur Gerichtsneuordnung.
Brandenburg schafft zukunftsfähige Gerichts- und Justizstrukturen.
Werdr(Havel)/Potsdam: - Justizminister Dr. Schöneburg:
„Kein Gerichtsstandort wird aufgegeben. Die Justiz bleibt in der Fläche
präsent. Die Zeit der Planungsunsicherheit ist endlich vorüber.“
So hatte es der Minister zur Eröffnung des diesjährigen
Fährfestes in Caputh bereits angekündigt. Trotz gespannter Haushaltslage
halte man an allen Standorten fest. Das Kabinett hat heute
(09.08.2011) den Entwurf eines Gesetzes verabschiedet, durch
das die Land-, Amts- und Arbeitsgerichtsbezirke bis 2013 neu geordnet werden
sollen.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Kein Gerichtsstandort wird
aufgegeben. Die Justiz bleibt in der Fläche präsent. Brandenburg behält
seine bürgernahe Justiz, und das ist ein großer Erfolg für die Bürgerinnen
und Bürger des Landes. Die Zusammenarbeit von Justiz und Polizei wird
effektiver. Brandenburg schafft damit zukunftsfähige Gerichts- und
Justizstrukturen.“
Im Jahr 2005, als die Diskussion um die Gerichtsstruktur begann, hatte sich
noch eine ganz andere Entwicklung abgezeichnet: Nach ersten Überlegungen
sollten sieben Amts- und ein Arbeitsgericht aufgelöst werden. Von der
Schließung bedroht waren nicht nur das Arbeitsgericht Senftenberg und die
kleinsten Amtsgerichte in Guben und Zehdenick, sondern auch die mittelgroßen
Gerichte in Bad Freienwalde, Schwedt (Oder), Eisenhüttenstadt und sogar
Zossen mit neun Richterstellen. Auch das Amtsgericht in Rathenow, das gerade
erst für etwa sieben Millionen Euro renoviert worden war, stand auf der
Streichliste. Gegen Ende der vorangegangenen Legislatur, nach jahrelanger
Kontroverse, sollten immerhin noch vier Gerichte aufgelöst werden: die
Amtsgerichte Zossen, Eisenhüttenstadt und Guben sowie das Arbeitsgericht
Senftenberg.
Dabei wurden die Gründe, die für eine Schließung herangezogen wurden, in
aller Regel nicht aus justizoriginären Interessen und Notwendigkeiten
entwickelt. Vielmehr sollten zunächst Gerichte allein deshalb geschlossen
werden, um schablonenhaft die Idee „ein Landkreis/ein Amtsgericht“
umzusetzen. Bei 14 Landkreisen und vier kreisfreien Städten sollte deshalb
die Zahl der Amtsgerichte von 25 um sieben Gerichte auf 18 reduziert werden.
Bei diesen von Finanzexperten forcierten Bestrebungen wurde von 2005 bis
2009 völlig außer acht gelassen, dass bereits mit der großen Justizreform
des Jahres 1993 eine zukunftsfähige Gerichtsstruktur für Brandenburg
geschaffen worden war. Von den 42 Kreisgerichten, die es zu DDR-Zeiten auf
der Fläche des späteren Landes Brandenburg gab, blieben 25 Amtsgerichte
übrig.
Als Folge der ergebnislosen Kontroverse um eine Justizreform konnten ab 2005
fast keine Investitionen in Gerichte mehr getätigt werden, obwohl dies oft
dringend erforderlich gewesen wäre. Die Planungsunsicherheit war sogar noch
weit reichender. Solange der Fortbestand des gut funktionierenden
Amtsgerichts Zossen nicht gesichert war und erwogen wurde, es auf die
Nachbargerichte in Königs Wusterhausen, das etwas größer ist, und das
Amtsgericht Luckenwalde, das kleiner ist, aufzuteilen, konnten auch diese
Gerichte nicht modernisiert werden. Denn der aus der Auflösung des
Amtsgerichts Zossen resultierende Personalzuwachs hätte unmittelbare Folgen
für die Bau- und Sanierungskosten an diesen beiden Gerichten gehabt.
Der seit 2005 auf der Justiz lastende Planungs- und Baustopp hatte zugleich
negative Auswirkungen für die Mitarbeiter. Mit all den Nachteilen für die
private Lebensplanung lebten sie, solange die Zukunft der Gerichte im
Schwebezustand gehalten wurde, jahrelang im Ungewissen.
Schöneburg: „Die Zeit der Planungsunsicherheit ist endlich vorüber. Sobald
nun auch der Landtag dem Gesetzentwurf zustimmt, endet eine lange Phase des
Stillstands. Ein zentrales Projekt des Koalitionsvertrages ist
verwirklichungsreif.“
Das Gerichtsneuordnungsgesetz basiert auf Zukunftskonzepten für alle
Gerichte, die in der vorangegangenen Legislatur geschlossen werden sollten:
Das Amtsgericht Zossen behält als mittelgroßes Gericht seine
Eigenständigkeit. Die Zahl der Gerichtseingesessenen (Einwohnzahl im
Amtsgerichtsbezirk) ist stabil und rechtfertigt in jedem Fall den
Fortbestand des Gerichts. Unter sozialen Aspekten ist zu betonen, dass etwa
50 Personen ihren Arbeitsplatz in Zossen behalten. Ferner gibt es eine
rechtsextremistische Szene im Landkreis Teltow-Fläming, die unter anderem in
Zossen im Hinblick auf Personalentwicklung und Aktivität einen Schwerpunkt
bildet. Als wichtiges Symbol des Rechtsstaats sollte das Amtsgericht in
Zossen auch vor diesem Hintergrund erhalten bleiben.
Schöneburg: „Der Rückzug der Justiz aus dieser Region wäre ein falsches
politisches Signal.“
Erhalten bleibt auch das Amtsgericht Eisenhüttenstadt und wird nicht dem
Amtsgericht Frankfurt (Oder) zugeschlagen. Das Amtsgericht Eisenhüttenstadt
ist Teil einer gut funktionierenden Justiz vor allem im Bereich der
Zusammenarbeit mit den Ausländerbehörden und der Bearbeitung der
grenzüberschreitenden Kriminalität. Für das Amtsgericht besteht kein akuter
Investitionsbedarf. Durch eine Unterbringung der Sozialen Dienste der Justiz
und des Grundbuchamts in dem Gebäudekomplex werden Mietkosten gemindert.
Das Amtsgericht Guben verliert zwar seine Eigenständigkeit, bleibt jedoch
als Zweigstelle des Amtsgerichts Cottbus erhalten. Investitionen in das
Gerichtsgebäude sind nicht erforderlich.
Schöneburg: „Die Zweigstelle zeigt Bürgernähe. Gerade in Guben, wo ein
Gefühl der Unsicherheit derzeit viele Menschen bedrückt, wirkt das Gericht
wie ein Vertrauensanker. Die Grenzkriminalität erfordert kurze Wege und
schnelle Entscheidungsstrukturen. Die Präsenz der Justiz in Guben garantiert
weiterhin eine reibungslose Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden.“
In Senftenberg wird auch künftig ein Arbeitsgericht präsent sein, und zwar
als auswärtige Kammer des Arbeitsgerichts Cottbus. Geplant ist, die Kammer
im Amtsgericht Senftenberg unterzubringen, wenn das Gebäude umgebaut und
saniert wird. Das bisherige Einzugsgebiet des Arbeitsgerichts Senftenberg,
das sich auf die Landkreise Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz erstreckt,
ist so groß, dass die Bewahrung des Standorts aus Gründen der erforderlichen
Rechtsgewährleistung notwendig ist. Ansonsten müssten die Rechtsuchenden zum
Arbeitsgericht in das weit entfernt liegende Cottbus fahren, was für viele
schwer zumutbar wäre. Das gilt besonders in arbeitsrechtlichen
Streitigkeiten, in denen die Parteien oft nicht einmal Geld für eine
anwaltliche Vertretung aufwenden können.
Das Gerichtsneuordnungsgesetz legt seinen Schwerpunkt auf die Garantie einer
bürgernahen Justiz. Zugleich wird das Ministerium der Justiz im Zuge der
Justizmodernisierung stets in der Lage sein, auf neue Tendenzen
organisatorisch zu reagieren. Maßgeblich dafür werden primär justizoriginäre
Kriterien sein. Dazu zählen Eingangs- und Fallzahlen sowie Bürgernähe.
Darüber hinaus werden landesentwicklungspolitische (insbesondere struktur-
und regionalpolitische) Gesichtspunkte, die Verfügbarkeit geeigneter
Liegenschaften sowie historische und traditionsbedingte Gesichtspunkte zu
bedenken sein.
Schöneburg: „Die Justiz hat die vielfältigen Entwicklungen im Land
Brandenburg genau im Blick. Es ist nicht auszuschließen, dass irgendwann an
einem Gericht die Anzahl der Verfahren so stark abnimmt, dass die Arbeit
dort nicht mehr effektiv und sinnvoll organisiert werden kann. Dann wird das
Ministerium der Justiz verantwortungsvoll und angemessen reagieren, und zwar
nach den Erfordernissen justizoriginärer Kriterien.“
Nicht realisiert wird ein zentrales Grundbuchamt. Da sich ein Erfolg bei der
Entwicklung der elektronisch verfügbaren Grundakte noch nicht abzeichnet,
bleibt die papiergebundene Grundakte auf absehbare Zeit alternativlos. Da
außerdem bei Grundbuchänderungen Grundakten beizuziehen sind, müssten
Rechtsanwälte und Notare stets das zentrale Grundbuchamt aufsuchen. Ebenso
unzumutbar wäre der Arbeitsplatzwechsel, der mit der Einrichtung eines
zentralen Grundbuchamtes für eine große Anzahl von Rechtspflegern verbunden
wäre. Für sie ergäben sich nicht nur erhebliche Fahrtkosten, sondern auch
familiäre und soziale Belastungen. Unabhängig davon müssten für die
Errichtung eines zentralen Grundbuchamts mit Lagerkapazitäten für alle
papiergebundenen Grundakten Investitionen getätigt werden, die
wirtschaftlich nicht darzustellen sind. Brandenburg wird die technische
Entwicklung der datengestützten Grundakte allerdings weiterhin begleiten und
deshalb auch künftig an entsprechenden Bund-Länder-Arbeitsgruppen
teilnehmen.
Ein weiterer Leitgedanke des Gerichtsneuordnungsgesetzes ist die
Effektivitätssteigerung in der Zusammenarbeit der beiden
Strafermittlungsorganisationen Polizei und Staatsanwaltschaft.
In der Südhälfte des Landes wird dieses Ziel dadurch verwirklicht, dass der
Amtsgerichtsbezirk Königs Wusterhausen vom Landgerichtsbezirk Potsdam in den
Landgerichtsbezirk Cottbus wechselt. So entstehen flächengleiche Justiz- und
Polizeibezirke. Außerdem gibt es erhebliche Verbesserungen für die
Strafrechtsabteilung des Amtsgerichts Cottbus. Sie ist derzeit in einem
sanierungsbedürftigen Gebäude untergebracht.
In der Nordhälfte des Landes überwiegen gegenüber dem Prinzip der
Flächenkongruenz besondere Herausforderungen in den Bereichen Justiz und
Polizei. Deshalb wird im Landkreis Uckermark die Polizei der
Polizeidirektion Frankfurt (Oder) unterstellt, während Staatsanwaltschaft
und Gerichte dem Landgerichtsbezirk Neuruppin zugeordnet werden.
Auf diese Weise werden vier zukunftsstabile Landgerichtsbezirke von etwa
gleicher Bedeutung für die Justiz im Land Brandenburg geschaffen. Wäre
hingegen der im Landkreis Uckermark liegende Amtsgerichtsbezirk Prenzlau dem
Landgerichtsbezirk Frankfurt (Oder) angegliedert worden, hätten erhebliche
Nachteile für den Landgerichtsbezirk Neuruppin gedroht. Er hätte ohne die Uckermark fortan nur noch aus den drei Landkreisen Prignitz,
Ostprignitz-Ruppin und Oberhavel bestanden, was die Zukunftsfähigkeit des
Landgerichts Neuruppin und der Staatsanwaltschaft stark gefährdet hätte.
Aus dieser zwischen Polizei und Justiz abweichenden Zuordnung des
Landkreises Uckermark ergeben sich keine Nachteile für die Arbeit der
Gerichte.
Dass im Bereich der Uckermark die Polizei aus Frankfurt (Oder) gesteuert
wird, die Staatsanwaltschaft hingegen aus Neuruppin, führt auch bei den
beiden Strafermittlungsbehörden zu keinen Nachteilen gegenüber dem Status
quo. Für den größeren, zum Amtsgerichtsbezirk Prenzlau gehörenden Westteil,
der bereits zum Landgerichtsbezirk Neuruppin gehörte, ergibt sich überhaupt
keine Veränderung. Künftig müssen sich lediglich die Richter und
Staatsanwälte, die im grenznahen Amtsgerichtsbezirk Schwedt (Oder) tätig
sind, nicht mehr nach Frankfurt (Oder), sondern nach Neuruppin orientieren.
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