Für Trickdiebinnen und Trickdiebe, die in
Wohnungen aktiv werden, gibt es nur ein einziges ernsthaftes Hindernis,
das sie überwinden müssen, um zum Erfolg zu kommen: die gesperrte oder
geschlossene Wohnungstür. Daher sollten ältere Menschen zum Schutz vor
Trickdieben folgende Ratschläge unbedingt beherzigen:
- Lassen Sie keine Fremden in die
Wohnung!
- Sehen Sie sich Besucher vor dem Öffnen
durch den "Türspion" oder mit einem Blick aus dem Fenster an und
machen Sie von Ihrer Türsprechanlage Gebrauch.
- Öffnen Sie die Wohnungstür niemals
sofort - legen Sie immer Sperrbügel oder Sicherheitskette an.
- Ziehen Sie telefonisch eine Nachbarin
oder einen Nachbarn hinzu, wenn unbekannte Besucher vor der Tür
stehen, oder bestellen Sie die Besucher zu einem späteren Termin, wenn
eine Vertrauensperson anwesend ist.
- Überlegen Sie bei angeblicher
hilfebedürftiger Lage von Fremden an der Tür (Beispiel: Bitte um
Schreibzeug oder um ein Glas Wasser): Woher sollte der Nachbar die
Besucher wirklich kennen? Warum wenden sich die Besucher im Notfall
nicht an eine Apotheke, eine Gaststätte oder ein Geschäft, sondern an
eine (abgelegene) Privatwohnung?
- Machen Sie bei hilfebedürftiger Lage
von Fremden an der Tür das Angebot, selbst nach Hilfe zu telefonieren
oder das Gewünschte (Schreibzeug, Glas Wasser etc.) hinauszureichen
und halten Sie dabei die Tür gesperrt.
- Fordern Sie von Amtspersonen immer den
Dienstausweis und prüfen Sie ihn sorgfältig (nach Druck, Foto und
Stempel). Sorgen Sie dazu für gute Beleuchtung und benutzen Sie, wenn
nötig, eine Sehhilfe.
- Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei
der Behörde an. Suchen Sie dazu die Telefonnummer selbst heraus und
ziehen Sie telefonisch eine Nachbarin oder einen Nachbarn hinzu.
- Lassen Sie Handwerker nur dann herein,
wenn Sie sie selbst bestellt haben oder wenn sie von der
Hausverwaltung angekündigt worden sind.
- Nehmen Sie nichts für Nachbarn ohne
deren Ankündigung oder Auftrag entgegen.
- Wehren Sie sich gegen zudringliche
Besucher notfalls auch energisch. Sprechen Sie sie laut an und rufen
Sie um Hilfe.
- Pflegen Sie Kontakt zu älteren
Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern. Machen Sie ihnen das Angebot, bei
fremden Besuchern an der Wohnungstür zur Sicherheit hinzuzukommen und
übergeben Sie für solche Fälle die eigene Telefonnummer.
Bitte beachten Sie: Nach DIN 68706
beträgt die Normhöhe für ein Guckloch ("Türspion") in Wohnungstüren 140
cm. In Mietwohnungen bedarf der nachträgliche Einbau eines Türspions der
Zustimmung des Vermieters. Nach der Rechtsprechung hat der Mieter im
Allgemeinen einen Anspruch auf diese Zustimmung, da das Schutzinteresse
des Mieters gegenüber dem Eigentumsinteresse des Vermieters als
höherwertig gilt. Allerdings muss sich der Mieter meist zur Montage
durch einen Fachbetrieb sowie zum Ausbau nach Beendigung des
Mietverhältnisses verpflichten.
Schutz bieten Türspaltsperren
("Sicherheitskette", Sperrbügel), deren Montage allerdings auch eine
Veränderung der Wohnungstür und somit das Einverständnis des Vermieters
erfordert. Dann ist eine "Türgriffkette" die beste Alternative: Sie wird
neben der Tür in der Wand befestigt und einfach am Türgriff eingehängt,
die Wohnungstür bleibt unversehrt.
In verschiedenen Gemeinden gibt es
Selbsthilfegruppen von Senioren-, Nachbarschafts-, Opferhilfe- oder
ähnlichen sozialen Organisationen, die bedürftigen älteren Mietern
einfache Sicherungstechnik kostenlos oder preisgünstig montieren.