|
Trickbetrüger.
"Hätten Sie mal
ein Gläschen Wasser?"
Werder(Havel): - Trickdiebstahl in
Wohnungen ist nach dem Taschendiebstahl auf der Straße die vermutlich
häufigste Straftat, von der ältere Menschen betroffen sein können. Es ist
verstärkt zu beobachten, dass Tricktäterinnen und Tricktäter
vermehrt
auch Seniorenwohnhäuser und -wohnanlagen aufsuchen, da die dortigen
Pförtnerdienste in zunehmendem Maße aus Kostengründen abgebaut werden.
Dort, aber auch bei anderen Wohnformen täuschen die Täter ihre Opfer, um
sich Zutritt zur Wohnung zu verschaffen und zu stehlen. Alle bekannten
Täter-Arbeitsweisen lassen sich auf drei Grundmuster zurückführen:
Das Vortäuschen einer Notlage, die scheinbar eine Hilfeleistung oder
Unterstützung durch das Opfer in der Wohnung erfordert.
Das Vortäuschen einer offiziellen Funktion, die den Täter vermeintlich zum
Betreten der Wohnung berechtigt
Das Vortäuschen einer persönlichen Beziehung zum Opfer, die eine Einladung
zum Betreten der Wohnung nahe legt.
Opfer der zumeist nichtdeutschen Täterinnen und Täter sind fast
ausschließlich ältere, teils hochbetagte Menschen. Dabei werden in aller
Regel folgende Tricks angewandt:
Der Glas Wasser-Trick: Täterinnen täuschen Schwangerschaft, Übelkeit
oder die Notwendigkeit einer Arzneimitteleinnahme vor und bitten um ein Glas
Wasser.
Der Papier- und Bleistift-Trick: Täter oder Täterinnen wollen für
angeblich nicht angetroffene Nachbarn eine Nachricht hinterlassen. Dazu
fragen sie nach Schreibzeug sowie Papier und drängen auf eine
Schreibunterlage in der Wohnung oder bitten das Opfer, die Nachricht selbst
zu erfassen.
Der Blumen- oder Geschenkabgabe-Trick: Täter oder Täterinnen wollen
für angeblich nicht angetroffene Nachbarn Blumen oder ein Geschenk abgeben.
Dabei drängen sie darauf, die Blumen zu versorgen oder das Geschenk selbst
zu verwahren.
Weitere vorgetäuschte Notlagen verbinden sich mit der Bitte:
Wegen eines Wasserschadens im Haus nach einem Rohrbruch in der Wohnung
suchen zu dürfen.
Auf dem Balkon seinen entflogenen Vogel oder sein entlaufenes Kätzchen
einfangen zu dürfen.
Wegen einer Autopanne, eines Unfalls oder einer Erkrankung das Telefon
benutzen zu dürfen.
Die Toilette benutzen zu dürfen.
Ein Baby wickeln oder füttern zu dürfen.
Im Gegensatz zu ausländischen täuschen deutsche Täterinnen und Täter eher
eine offizielle Funktion oder sonst eine Befugnis zum Betreten der Wohnung
vor. Sie kommen beispielsweise angeblich als Handwerker, von den
Elektrizitäts-, Gas- oder Wasserwerken, von der Hausverwaltung, von der
Kirche, von der Rentenversicherung oder Krankenkasse, von der Polizei, von
der Post oder vom Sozialamt.
Dabei kündigen sie ihren Besuch gelegentlich sogar vorher telefonisch an, um
mögliche Bedenken schon im Voraus zu zerstreuen und ein Vertrauensverhältnis
zum Opfer aufzubauen.
Um eine persönliche Beziehung vorzutäuschen und daraufhin eingelassen zu
werden, rufen Täterinnen oder Täter vorher an und geben sich als lange nicht
gesehene Verwandte – zumeist Enkelkinder ( "Enkel-Trick" ) – mit plötzlichem
akutem Geldbedarf aus, bestellen Täterinnen oder Täter angebliche Grüße von
Bekannten oder Verwandten, überbringen Täterinnen oder Täter eine angebliche
Unglücksnachricht von Bekannten oder Verwandten, geben sich Täterinnen oder
Täter als entfernte Verwandte, als ehemalige Kollegen oder Nachbarn, als
Pflegepersonal oder Bettnachbarn vom Krankenhausaufenthalt aus.
Bitte bedenken Sie: Tricktäter sind erfinderisch und schauspielerisch
begabt. So denken sie sich immer neue "Schachzüge" aus, die an dieser Stelle
nie vollständig aufzuzählen sind.
So
schützen Sie sich vor Trickbetrügern. |