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44-jähriger unmittelbarer Nachbar als Tatverdächtiger durch
Polizei festgenommen.
4-jähriges Kind vorm Elternhaus in Klein- machnow bei Potsdam entführ.
Werder(Havel)/Potsdam:
- Am Donnerstag, 10.02.2011, gegen 08.05 Uhr, verließ in
Kleinmachnow (Landkreis Potsdam-Mittelmark) nach gegenwärtigem Kenntnisstand
eine 41-jährige Frau
ihr Wohnhaus und ging mit ihrem 4-jährigen Kind zu ihrem neben dem Haus
stehenden Fahrzeug als plötzlich ein maskierter Mann erschien und das Kind
ergriff. Diese Person bedrohte die Mutter mit einer Waffe, übergab ihr einen
Zettel und forderte sie auf in das Wohnhaus zurück zu gehen und sich dort
hinzulegen. Er gab an, dass das Kind jetzt entführt werde und er sich zu
einem späteren Zeitpunkt bei ihr melden würde. Die 41-jährige Mutter kam der
Aufforderung nach und ging in das Haus zurück. Auf dem übergebenen Zettel
standen unter anderem die Forderungen über einen Geldbetrag für die
Freilassung des Kindes, sowie „keine Polizei, keine Presse“. In den frühen
Abendstunden nahm der Entführer telefonisch Kontakt zu der Familie des
Kindes auf. Es kam in Fürstenwalde/Spree (Landkreis Oder-Spree) zur
verabredeten Übergabe des Lösegeldes. Gegen 21:30 Uhr wurde das 4-jährige
Kind in Kleinmachnow durch den Entführer freigelassen und konnte den Eltern
übergeben werden. Das äußerlich unverletzte Kind wurde umgehend in ärztliche
Obhut gegeben. Durch Spezialeinsatzkräfte der Polizei
erfolgte zeitnah in Kleinmachnow die Festnahme des mutmaßlichen Entführers.
Die genauen Umstände sind derzeit Gegenstand der mit Hochdruck laufenden
kriminalpolizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Während des
gesamten Einsatzzeitraumes liefen umfangreiche, intensive, polizeiliche
Maßnahmen zur Rettung des Kindes und Ergreifung des Täters.
Zu den näheren Umständen und ersten Ermittlungsergebnissen ist für
Freitag, 11.02.2011, eine Pressekonferenz vorgesehen.
Wie die Polizei mitteilte
handelte es sich bei dem Entführer um einen 44-jährigen geschiedenen Vater
von drei Kindern aus der unmittelbaren Nachbarschaf des Opfers. Als Grund
seiner Tat gab er Geldschwierigkeiten an. |