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Elektronischen Lohnsteuerkarte.
Start der elektronischen Lohnsteuerkarte 2012 verschiebt sich.
Werder(Havel)/Potsdam: –
Schreiben der Finanzämter an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in
Brandenburg sind weiter gültig. Der ursprünglich zum
1. Januar 2012 geplante
bundesweite Start der elektronischen Lohnsteuerkarte
verschiebt sich ins neue Jahr hinein. Wie das Brandenburgische
Finanzministerium mitteilt, traten bei dem deutschlandweiten Vorhaben
technische Probleme auf, in deren Folge in allen Bundesländern – so auch in
Brandenburg – Arbeitgeber noch nicht zu Jahresbeginn die Elektronischen
LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) elektronisch abrufen können. Diese bisher
auf der Vorderseite der Papier-Lohnsteuerkarte vermerkten Daten wie
Steuerklasse, Kinderfreibeträge oder Religionszugehörigkeit sollen mit der
Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte künftig elektronisch vom
Arbeitgeber bei den Finanzämtern abrufbar sein. Nach dem Auftreten der
technischen Probleme ist der Start nun für das zweite Quartal 2012
vorgesehen. Wie das brandenburgische Ministerium der Finanzen bereits am 1. Oktober 2011
angekündigt hatte, haben bis vergangene Woche alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer in Brandenburg persönliche Schreiben von ihrem Finanzamt
erhalten. Darin werden sie unter anderem gebeten, die gespeicherten und im
Schreiben aufgeführten persönlichen elektronischen Lohnsteuerabzugs-merkmale
(ELStAM) auf Richtigkeit zu überprüfen. Das Finanzministerium wies nun
ausdrücklich darauf hin, dass diese Schreiben an die Arbeiternehmerinnen und
Arbeitnehmer auch weiterhin gültig seien, da auch für einen späteren Start
des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerkarte korrekte Angaben
erforderlich sind. Sind in dem Schreiben falsche Daten etwa zur Steuerklasse
vermerkt, sind die Korrekturen dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Alle
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, bei denen die Lohnsteuerabzugsmerkmale
in dem Schreiben richtig angegeben sind, müssen nichts unternehmen.
Das Finanzministerium teilte weiter mit, dass in allen anderen Fällen
Brandenburgs Finanzämter – die nicht die Verursacher falsch gespeicherter
Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) sind – als Ansprechpartner zur Verfügung
stehen. Aufgrund des umstellungsbedingten erhöhten Publikumsverkehrs
empfiehlt das Finanzministerium, Anträge zur Änderung der persönlichen
Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) auf dem Postweg an das zuständige
Finanzamt zu richten. Antragsformulare sind in den Finanzämtern erhältlich
oder im Internet abrufbar. Bis zum Start des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuermerkmale verwenden
die Arbeitgeber weiter die Lohnsteuerabzugsmerkmale, die auf der
Lohnsteuerkarte 2010 oder der Ersatzbescheinigung für den Lohnsteuerabzug
2011 angegeben sind. Auf den Internetseiten des Finanzministeriums (www.mdf.brandenburg.de) und
der Brandenburger Finanzämter (www.finanzamt.brandenburg.de) werden weitere
Fragen für Arbeiternehmerinnen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur
elektronischen Lohnsteuerkarte beantwortet.
Zum Hintergrund:
Das neue elektronische Verfahren ELStAM ersetzt die Papier-Lohnsteuerkarte.
Die ersten Schritte zur Umstellung erfolgten bereits 2005, als die
Informationen auf der Rückseite der Lohnsteuerkarte (Jahresarbeitslöhne,
-steuern und –abgaben) von den Arbeitgebern erstmals elektronisch an die
Finanzämter übermittelt wurden. 2010 wurden das letzte Mal Lohnsteuerkarten
aus Papier versandt. Ab 2012 sollen alle Lohnsteuerdaten direkt vom
Arbeitgeber digital an die Finanzämter übermittelt werden.
Das elektronische Verfahren bringt viele Vereinfachungen für den Bürger und
die Verwaltung. Bei Änderungen der persönlichen Lebensverhältnisse müssen
die bisherigen Lohnsteuerkarten nicht mehr von der Gemeinde bzw. dem
Finanzamt geändert werden, es erfolgt grundsätzlich eine digitale
Verarbeitung. Das erspart das Abholen und Zurückbringen der bisherigen
Lohnsteuerkarte durch den Arbeitnehmer vom Arbeitgeber. Künftig wird
beispielsweise der Kinderfreibetrag nach Geburt eines Kindes oder bei einer
Heirat die Änderung der Lohnsteuerklassen – zum Beispiel von I/I in IV/IV -
elektronisch erfasst und automatisch beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Wer den Arbeitgeber wechselt, muss nur noch die persönliche
Steuer-Identifikationsnummer (IdNr.) und sein Geburtsdatum angeben.
Anträge zur Änderung der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) sind
auf den Internetseiten der Finanzämter (www.finanzamt.brandenburg.de ->
Formulare und Vordrucke für die Steuererklärung -> Lohnsteuer) zu finden. |