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Information.
Lohnsteuerkarten für
das Jahr 2010 behalten auch 2011 ihre Gültigkeit.
Werder (Havel): - Ab diesem Jahr
werden deutschlandweit keine neuen Lohnsteuerkarten mehr versendet. Grund
dafür ist die Einführung eines elektronischen Verfahrens, mit dem künftig
Arbeitgeber die zur Erhebung der Lohnsteuer erforderlichen Informationen zu
den Arbeitnehmern vom Finanzamt unmittelbar abrufen können. Wie das
Ministerium der Finanzen mitteilt, erhalten daher Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer in diesem Herbst erstmals keine neuen Lohnsteuerkarten, auf
denen bislang die Informationen vermerkt waren. Im Zuge der Umstellung
behalten die Lohnsteuerkarten 2010 auch für das Jahr 2011 bis zur Einführung
des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Für Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer entfällt damit die Weitergabe der Lohnsteuerkarten an den
Arbeitgeber. Die Arbeitgeber wiederum dürfen die Lohnsteuerkarten 2010 nicht
wie bisher am Jahresende vernichten, sondern müssen die darauf enthaltenen
Informationen auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrunde legen. Neu
ist auch, dass ab dem Jahr 2011 die Finanzämter statt wie bisher die
Meldebehörden für Änderungen der so genannten Lohnsteuerabzugsmerkmale wie
beispielsweise einem Wechsel der Steuerklasse oder der Eintragung von
Kinderfreibeträgen zuständig sind. Nur wenn Bürgerinnen und Bürger noch im
Jahr 2010 eine Lohnsteuerkarte benötigen, wird diese wie bisher von der
Gemeinde ausgestellt. Wird im Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte
benötigt, stellt das zuständige Finanzamt auf Antrag eine
Ersatzbescheinigung aus. Aktiv werden müssen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer außerdem, wenn die auf der weiter geltenden Lohnsteuerkarte
eingetragenen Verhältnisse von den tatsächlich bestehenden zu Beginn des
Jahres 2011 zu ihren Gunsten abweichen. Das ist etwa der Fall, wenn eine Ehe
im Jahr 2010 aufgelöst wurde und somit die Voraussetzung für die
Steuerklasse III entfallen ist. Gibt es solche Änderungen der Steuerklasse
oder etwa bei der Zahl der Kinderfreibeträge, sind Arbeitnehmer
verpflichtet, dies auf der Lohnsteuerkarte 2010 umgehend durch das Finanzamt
ändern zu lassen. Sofern Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010
eingetragen sind, gelten diese ausnahmsweise unabhängig vom
Gültigkeitsbeginn auch im Jahr 2011 weiter. Auch wenn die Freibeträge für
2011 nicht mehr zutreffen sollten, wird auf eine Änderung aus
Vereinfachungsgründen für 2011 verzichtet. Ohne eine Korrektur kann dies
allerdings zu erheblichen Nachzahlungen im Rahmen der
Einkommensteuerveranlagung führen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn
sich die Entfernung der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verringert
hat. Nach Einführung des elektronischen Verfahrens (voraussichtlich im Jahr
2012) müssen dann sämtliche antragsgebundene Einträge und Freibeträge erneut
beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. |