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Partnervermittlungen.
Keine Vorkasse bei
Partnervermittlung. Verbraucherzentrale warnt vor
Vertragsfalle.
Werder (Havel): -
Zwar ist nicht jede Partnervermittlung unseriös, aber wer auf eine scheinbar
private Partnersuchanzeige reagiert, der landet häufig bei einem
Abzock-Unternehmen, das die Anzeige lediglich als Lockmittel einsetzt und
schließlich einen Vertreterbesuch aufdrängt. Dann werden
munter Verträge
untergeschoben. "Ein solcher Vertrag erfordert ein besonders
Vertrauensverhältnis und darf deshalb auch jederzeit ohne Begründung
gekündigt werden", stellt Juristin Sabine Fischer-Volk von der
Verbraucherzentrale Brandenburg klar und warnt: "Keinesfalls sollte man sich
auf eine Anzahlungen oder das Ausfüllen von
Überweisungsträgern einlassen, denn dieses Geld ist bei einer Kündigung oft
verloren!" Das musste auch Frau B. aus
Werder (Havel) erfahren, die auf das persönlich
gehaltene Inserat eines sympathischen "verwitweten Jörg" reagierte. Sie
hinterließ eine Rückrufbitte auf dem Anrufbeantworter im Ortsnetz. Als am
nächsten Tag eine Partneragentur aus Kleinmachnow den Hausbesuch seiner
Mitarbeiterin ankündigte, wehrte Frau B. ab. Dennoch nötigte ihr die
Mitarbeiterin aus Kleinmachnow wenig später
unangemeldet einen Hausbesuch und schließlich einen
Partnervermittlungsvertrag auf: Für sechs Partnervorschläge zahlte Frau B.
per Überweisung sofort 900 Euro. Weder erfolgte eine Belehrung zum
Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften, noch akzeptierte die Agentur den
späteren Widerruf von Frau B., denn angeblich habe diese die
Agentur-Vertreterin zum Vertragsab-schluss bestellt. Ob Kündigung oder
Widerruf - Partneragenturen haben schlechte Karten, wenn der Kunde nicht
mehr will, denn sie dürfen nach gesicherter Rechtsprechung ihre Honorare
nicht gerichtlich einklagen. Deshalb ist es auch unzulässig, Kunden einen
Gerichtlichen Mahnbescheid zuzustellen; tun sie das trotzdem, sollten
Betroffene vorsorglich sofort Widerspruch einlegen. Um trotz dieser klaren
Rechtslage abzusahnen, kassieren sie in der Regel schon bei Vertragsschluss
möglichst hohe Summen oder ein Überweisungsformular, nötigen in manchen
Fällen Verbraucher sogar zum sofortigen Abheben am Geldautomaten. Gern
lassen sie sich überdies Erklärungen unterschreiben, wonach sie angeblich
zum Vertragsabschluss bestellt worden seien. |