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Gesetz zur Polizeireform
beschlossen.
Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur
Polizeistrukturreform „Polizei 2020“
PD Frankfurt Oder wird geschlossen.
Werder (Havel)/Potsdam: - Die Landesregierung hat auf
ihrer Sitzung am 07.09.2010 den von Innenminister
Rainer Speer vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Polizeistrukturreform
„Polizei 2020“ beschlossen. Damit ist der Weg frei für die
vom Landtag zu
entscheidenden Eckpunkte bei den geplanten Veränderungen der
Polizeiorganisation. Kern ist die organisatorische Zusammenlegung der beiden
Polizeipräsidien in Potsdam und Frankfurt (Oder) sowie des
Landeskriminalamtes und der Landeseinsatzeinheit der Polizei zu einem
Polizeipräsidium als Landesoberbehörde. Das neue Polizeipräsidium wird auch
Teile von derzeitigen Aufgaben der Polizeiabteilung im Innenministerium
übernehmen. „Wir gehen mit der Reform einen sehr vernünftigen Schritt, der
ausgewogen berücksichtigt, wie sich die Bevölkerungszahlen und die
Sicherheitslage im Land entwickeln, wo Polizei gefordert ist und was wir in
der Zukunft bezahlen können“, sagte Speer nach der Kabinettsitzung. Die
Landesregierung hat hierzu heute auch einem gemäß Landtagsbeschluss
erarbeiteten Konzept des Innenministers für die mittelfristige Stellen- und
Personalentwicklung bei der Landespolizei zugestimmt, das notwendige
Strukturveränderungen einschließt. Es orientiert sich an einer Zielgröße von
7.000 Polizei-Stellen im Jahr 2020 und greift die Empfehlung der
Reform-Kommission zur Straffung von Behörden und Dienststellen auf.
Wesentlicher Schritt auf diesem Weg soll die Konzentration von Stabs- und
Verwaltungsaufgaben sein. Das Gesamtkonzept der Polizeireform sieht bei der
Zahl der Polizeiwachen eine wesentliche Reduzierung vor, nicht aber bei der
öffentlichen Polizeipräsenz, die in allen Regionen des Landes für die Bürger
wahrnehmbar bleibt. Ferner wird eine Harmonisierung
der Zuständigkeitsgrenzen der künftigen vier Polizeidirektionen, der vier
Staatsanwaltschaften sowie der vier Landgerichte herbeigeführt. Der
Justizminister wurde hierzu heute vom Kabinett um Vorlage eines Entwurfs zur
entsprechenden Änderung des Gerichtsneuordnungsgesetzes gebeten.
Speer trat erneut geschürten Ängsten entgegen, mit der Reform würde
sich die Polizei aus den Regionen zurückziehen. „Diese Vorwürfe sind falsch.
Das Gegenteil ist der Fall. Diese Reform dient dem Ziel, dass es beim
Streifendienst und in den ländlichen sowie strukturschwachen Regionen auch
bei der Revierpolizei keinerlei Abstriche gibt“, betonte Speer. Die Aufgaben
der Polizei stehen nicht zur Disposition. Die Reform sei vielmehr
unabdingbar, damit die Polizei für die Menschen im Land auch in zehn Jahren
noch erfolgreich im Einsatz sein kann. So sei eine deutlich effizientere
Struktur beispielsweise auch Voraussetzung für die notwendigen jährlichen
Aufnahme- und Ausbildungszahlen an der Polizeifachhochschule. Hier schafft
die Reform Spielraum für jährlich bis zu 150 neuen Polizeianwärtern. Der
Innenminister soll sein Konzept zügig umsetzen und nach Inkrafttreten des
Reformgesetzes die neue Polizeistruktur spätestens zum 1. Januar 2012
insgesamt einrichten. Bis dahin soll auch die abschließende Entscheidung zu
allen Wachenstandorten fallen, deren Realisierung naturgemäß längere Zeit in
Anspruch nehmen wird. Bereits zum 1. Januar 2011 wird die Einrichtung des
Polizeipräsidiums angestrebt. Dessen Sitz soll Potsdam sein. |