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Schiedsmann oder Schiedsfrau.
Streit schlichten -
Vertragen statt klagen! Werder (Havel): - Bei der Stadtverortnettenversammlung am
04.11.2010 in Werder (Havel) wurden die Stellen eines Schiedsmannes in der Stadt Werder
(Havel) neu
besetzt. Drei Bewerber standen zur Auswahl. Entsprechend dem
Gesetzt über die Schiedsstellen in den Gemeinden in der Fassung vom 21.
November 2000, werden für den Zeitraum von 01.12.2010 bis 30.11.2015 als
Schiedspersonen für die Stadt Werder (Havel) Frau Dorothee Wulf (wohnt
Werder/OT Töplitz) und Frau
Wiebke Rüdiger (wohnt Werder/OT Kemnitz) gewählt. Ihre vornehmste Aufgabe für die Zukunft ist:
Streithähne zum Reden bringen. Der „Schiedsmann“ ist ein ehrenamtlich
tätiges Organ der Rechtspflege, das die Aufgabe der Streitschlichtung in
bestimmten Strafsachen und bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wahrnimmt. In
etwa der Hälfte der Fälle kommt es hierbei zur Einigung. Schiedsmänner und
-frauen üben ihre ehrenamtliche Aufgabe als Schlichter bei bestimmten
strafrechtlichen Delikten und bei zivilrechtlichen Streitigkeiten aus.
Wegen Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses,
Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung ist die Erhebung einer
Privatklage des Verletzten mit dem Ziel der Strafverfolgung erst zulässig,
nachdem ein Sühneversuch vor dem Schiedsmann fruchtlos geblieben ist.
Auf Antrag einer der beiden Parteien findet auch in zivilrechtlichen
Streitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, das heißt, wenn der
Anspruch auf Zahlung von Geld gerichtet ist oder wenn sein Gegenstand in
Geld geschätzt werden kann, eine Sühneverhandlung vor dem Schiedsmann statt.
Aus einem vor diesem abgeschlossenen Vergleich kann nach der Erteilung der
Vollstreckungsklausel durch das Amtsgericht die Zwangsvollstreckung
betrieben werden. Über 60 Prozent der Streitfälle werden erfolgreich
geschlichtet Nicht jeder Nachbarschaftskonflikt muss vor Gericht ausgetragen
werden. Schiedspersonen vermitteln und entlasten gleichzeitig die Justiz.
Ein Ärgernis, ein falsches Wort, der unvermeidliche Streit – und dann wird
nicht mehr miteinander geredet. Allenfalls in Hasstiraden und wüsten
Beschimpfungen. Bevor es jedoch
zur Einigung kommt wird der Schiedsmann oder die Schiedsfrau jedoch nicht selten Zeugin verbaler
Gefechte – bis hin zum Riesenkrach und Anfang von körperlichen Tätlichkeiten. Das ist ein Grund, warum sie die
Verhandlungen nie allein führt, sondern stets mit einer Mitstreiterin.
Schließlich kommt bei den Beteiligten alles noch einmal so richtig hoch. Da geht es mal
um den Heckenschnitt, mal um die Dachrinnenreinigung oder um Äste, die über
den Zaun des Nachbarn ragen. Der Schiedsmann oder die -frau lässt das
dann erst einmal bis zu einem gewissen Grad eskalieren und wenn sich beide
Seiten so richtig ausgetobt haben, hole er oder sie die Streithähne auf die
sachliche Ebene zurück. Autorität ist dann Pflicht. Der Schiedsmann fordert
oder bringt selbst Vorschläge ein, mit denen beide Seiten leben können. Der
Schiedsspruch ist einem Gerichtsurteil gleich zu setzen. (Ortsgericht) |