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Sex-Überfall auf Kind
Warnung an alle
Eltern, die Ihre Kinder allein zu Hause lassen.
Werder(Havel): - Ein
Zeitungsverkäufer hat vor dem Wuppertaler Landgericht gestanden, im März
2010 in Solingen ein elfjähriges Mädchen im elterlichen Haus vergewaltigt zu
haben. Laut Anklage war der 20-Jährige am 16. März in Solingen von
Haustür
zu Haustür gezogen, um Zeitungen zu verkaufen. Als das Mädchen die Tür
öffnete und ahnungslos sagte, dass seine Eltern nicht zu Hause seien, habe
er die Elfjährige in die Wohnung zurückgedrängt und sei über sie brutal
hergefallen, sagte der Staatsanwalt. Erst als das Mädchen wegen der durch
das gewaltsame Eindringen erlittenen starken Schmerzen immer lauter um Hilfe
geschrieen habe, hat er von ihr abgelassen und sei geflohen. Das
Verbrechen hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Der Angeklagte legte nach
Angaben seines Verteidigers zum Prozessauftakt ein umfassendes Geständnis ab
- allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Er habe ausgesagt, er
könne sich die Tat selbst nicht erklären und bedauere sie zutiefst, teilte
Verteidiger Marco Ostmeyer mit. Es sei ihm bewusst gewesen, dass sein Opfer
ein sehr junges Mädchen sei. "Er hat gesagt, dass er auf keinen Fall möchte,
dass die Geschädigte aussagen muss", sagte Ostmeyer. Über seinen
Mandanten teilte Ostmeyer mit, er sei in Rumänien in sehr ärmlichsten
Verhältnissen aufgewachsen und mit einer größeren Gruppe von Landsleuten
nach Deutschland gekommen. Hier sei er schwächstes Mitglied einer
Drückerkolonne mit mafiösen Strukturen gewesen. Auf Grundlage einer
detaillierten Personenbeschreibung durch das Opfer war der Angeklagte
bereits zwei Tage nach der Tat in Duisburg festgenommen worden. Der
Zeitungsverkäufer hatte die Tat kurz nach seiner Festnahme gestanden. Bei
der Vernehmung durch die Polizei sagte er, es habe sich um einen spontanen
Einfall gehandelt. Das Kind wurde durch das Verbrechen erheblich
traumatisiert. Dem Täter droht nun eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren,
wenn er nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird. Findet das
Jugendstrafrecht Anwendung, ist eine Strafe von bis zu zehn Jahren möglich. |