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Sicherungsverwahrung.
Justizminister Schöneburg zur Sicherungs-verwahrung: Für eine
menschenrechts-konforme Lösung für Täter. Wer denkt an die Opfer?
Werder (Havel)/Potsdam: -
Justizminister Volkmar Schöneburg hat heute das Kabinett zum aktuellen Stand
der Diskussion um die Novellierung der Sicherungsverwahrung informiert. Wie Schöneburg anschließend erläuterte, sieht sich die Landesregierung in der
Pflicht, die Sicherungsverwahrung im Land im Sinne der Europäischen
Menschenrechts-konvention und der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu
gestalten. Die Sicherungsverwahrung müsse sich wesentlich vom Vollzug einer
Freiheitsstrafe unterscheiden. Schöneburg: „Die Grundlagen zur Neugestaltung
der Sicherungsverwahrung werden derzeit gemeinsam mit dem Land Berlin
erarbeitet und sollten in den Sicherungs-verwahrungsvollzugsgesetzen beider
Bundesländer aufgehen. Dazu wurde im Mai eine Länderübergreifende,
hochkarätig besetzte Arbeitsgruppe aus Führungskräften der
Vollzugsabteilungen der Justizressorts beider Länder, erfahrenen
forensischen Psychiatern, Vollzugspraktikern sowie einem Vorsitzenden
Richter einer großen Strafkammer und einem Vertreter der Anwaltschaft
eingesetzt. Bis Ende 2010 sollen erste Ergebnisse vorgelegt werden.“ Als
Ziel nannte Schöneburg, dass ein „hohes Maß an Betreuung und eine intensive
und individuelle Arbeit mit den Sicherungsverwahrten gewährleistet werden
muss“. Es gehe um eine möglichst nachhaltige, spezialisierte psychologische
und therapeutische Betreuung und die Konzentration auf den
Resozialisierungszweck. Damit solle sichergestellt werden, dass die
Verwahrten künftig von weiteren Straftaten abgehalten werden. Schöneburg
weiter: „Daneben müssen für solche Verwahrten, die trotz Behandlung und
Therapie nicht in Freiheit entlassen werden können, solche
Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden, die ihnen ein
menschenwürdiges Dasein, auch unter den Bedingungen eines Freiheitsentzuges,
gewährleisten.“ Die dazu notwendigen Einrichtungen mit dem erforderlichen
hoch qualifizierten Personal seien gute Investitionen in die Sicherheit der
Bürgerinnen und Bürger und unterstrichen die soziale Kompetenz der
Landesregierung. Schöneburg setzte sich sehr kritisch mit den Vorgaben der
Bundesregierung auseinander: „Die Bundesregierung hat die Gelegenheit nicht
genutzt, das strafrechtliches Sanktions- und Resozialisierungssystem
grundsätzlich zu überdenken. Insbesondere dem Therapieunterbringungsgesetz
begegnen erhebliche verfassungs- und menschenrechtliche Bedenken, da mit
diesem Gesetz versucht wird, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte zu umgehen.“ Der Minister kritisierte insbesondere die
inkonsequente Konsolidierung der primären Sicherungsverwahrung und den
Ausbau der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung vor allem bei Ersttätern.
Insbesondere sei aber die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Jugendliche
und
 Heranwachsende eine „Fehlleistung der Bundesregierung“. Gerade diese
Täter seien noch immer einer Erziehung und Weiterentwicklung ihrer
Persönlichkeit zugänglich. „Für jugendliche Straftäter, bei denen regelmäßig
Reifedefizite bestehen, gilt dies umso mehr.“ Schöneburg plädierte dafür,
Jugendliche und Heranwachsende zu befähigen, sich während des Vollzuges
unter Anleitung erfahrener Therapeuten weiterzuentwickeln. „Ihnen muss die
Chance gegeben werden, an ihrer positiven Entwicklung mitzuwirken und diesen
Prozess aktiv zu gestallten. An der nachträglichen Sicherungs-verwahrung für
Jugendliche und Heranwachsende festzuhalten, kommt mithin einer
Bankrotterklärung des primär auf Erziehung ausgerichteten Jugendstrafrechts
und Jugendvollzugs nahe.“
HIZ - Kommentar: Straftäter, die in Sicherungsverwahrung genommen
werden sind keine Taschendiebe. Es sind Verbrecher gegen die Menschlichkeit.
Leider hat man in Deutschland mehr Verständnis für die Täter als für die
Opfer. Es scheint denen für die Täter Verantwortlichen äußerst viel Freude
zu bereiten, den Opfern immer wieder anzudrohen, dass solche Täter
eigentlich frei sein müssten. Wie die Vergangenheit lehrte, sind Straftäter
nicht therapierbar. Tausende Opfer können dies bezeugen, die einem
Wiederholungstäter, der als geheilt entlassen wurde, zum Opfer fielen.
Leider müssen sich die, die sich für die Freilassung stark gemacht haben
nicht dafür verantworten. Um weitere strafbare Handlungen zu
unterbinden, gehören solche Täter in Sicherungsverwahrung, um sie an
weiteren Straftaten zu hindern.
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