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Neufestsetzung der
Straßenreinigungsgebühren für Potsdam.
Neue
Straßenreinigungssatzung und Straßen-reinigungsgebührensatzung
für das Jahr 2012
in Potsdam.
Werder(Havel)/Potsdam: - Das in der Anlage zur
Straßenreinigungssatzung aufgeführte Straßenverzeichnis wurde in Bezug auf
die Einordnung der Straßen hinsichtlich der verkehrstechnischen Bedeutung,
der Reinigungsfähigkeit und der Widmung der Straße einer weiteren
Differenzierung unterworfen und damit die sachgerechte und zweckmäßige
Einstufung einzelner Straßen in die jeweilige Reinigungsklasse überprüft.
Dies führt zu einer Neueinstufung einzelner Straßenzüge bzw.
Präzisierung in der Abgrenzung einzelner Straßenabschnitte. Weitere
Änderungen: Die Prüfung
der der Reinigungsklasse 2 (RK 2) zugeordneten Straßen hat sowohl in
tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht ergeben, dass es für eine
Beibehaltung der 2011 erfolgten Differenzierung nach der Art der
Reinigungsleistungen keine durchgreifenden Gründe gibt. Zum einen konnte das
Erfordernis einer manuellen Reinigung nicht in Gänze für die der RK 2
zugeordneten Straßen ausgeschlossen werden. Zum anderen sind unter Verweis
auf die Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 10. Oktober
2007 im Hinblick auf die mit der Differenzierung verbundene Abweichung von
der Sachsystematik rechtliche Zweifel an der Zulässigkeit der
Differenzierung bezüglich der RK 2 geltend gemacht worden. Im Ergebnis war
daher die erfolgte Differenzierung auch unter dem Gesichtspunkt der
Risikovermeidung für den Bestand der Satzung aufzugeben. Der RK 2 sind
daher keine Straßen mehr zugeordnet. Auch werden Privatstraßen im
Straßenverzeichnis nicht mehr aufgeführt. Die
Rechtslage in Brandenburg stellt im Hinblick auf die Straßenreinigung auf
den Begriff der öffentlichen Straße ab. Was unter öffentlicher Straße zu
verstehen ist regelt § 2 Brandenburgisches Straßengesetz. Hiernach sind
öffentliche Straßen diejenigen Straßen, Wege und Plätze, die dem
öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Die Straßenreinigungssatzung der
Landeshauptstadt Potsdam enthält eine ausreichende positive Beschreibung des
Geltungsbereiches der Satzung, welcher öffentliche Straßen, d. h. dem
öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen, Wege und Plätze innerhalb
geschlossener Ortslagen, umfasst. Demnach unterliegen all diese Straßen,
Wege und Plätze, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, nicht den durch die
Satzung geregelten Reinigungspflichten. Insoweit besteht keine
Regelungsbefugnis des Satzungsgebers für die Straßen, die nicht gewidmet
sind. Das
Straßenverzeichnis wurde übersichtlicher aufgebaut. Die neue Strukturierung
weist eine klare und eindeutige Zuordnung der übertragenen
Reinigungspflichten gemäß § 2 der Straßenreinigungssatzung auf.
Aufbauend
auf die Ergebnisse der externen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen
Prüfung der Straßenreinigungssatzung und der bereits umgesetzten
Veränderungen im Jahre 2011 sowohl in der Straßenreinigungsgebührensatzung
als auch im Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung ergibt sich auch
2012 die Notwendigkeit einer neuen Gebührenkalkulation.
Im Zuge von
laufenden Widerspruchsverfahren, Bearbeitung von Eigentumswechseln oder
Nutzungsveränderungen sowie der Bearbeitung von Veränderungen am Grundstück
selbst (Teilung, Zusammenlegung, Bildung wirtschaftlicher Einheiten) ergeben
sich regelmäßig Veränderungen zu den Maßstabseinheiten (Frontmetern) der
Kalkulation. Im Zuge von
laufenden Widerspruchsverfahren, Bearbeitung von Eigentumswechseln oder
Nutzungsveränderungen sowie der Bearbeitung von Veränderungen am Grundstück
selbst (Teilung, Zusammenlegung, Bildung wirtschaftlicher Einheiten) ergeben
sich regelmäßig Veränderungen zu den Maßstabseinheiten (Frontmetern) der
Kalkulation. Hieraus
ergibt sich insgesamt das Erfordernis einer Vorkalkulation für die Gebühren
der Straßenreinigung innerhalb der einzelnen Reinigungsklassen (RK). Unter
Berücksichtigung dieser Grundsätze ergibt sich folgendes Ergebnis:

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Reinigungsklasse |
Gebührensatzung 2011 |
Gebühren-satzung 2012
|
Differenz
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1/12 |
39,68 Euro |
31,94 Euro |
- 7,74 Euro |
|
2/12 |
1,69 Euro |
nicht belegt |
|
|
3/12 |
6,90 Euro |
9,97 Euro |
+ 3,07 Euro |
|
4/12 |
5,70 Euro |
5,08 Euro |
- 0,62 Euro |
|
5/12 |
3,18 Euro |
3,12 Euro |
- 0,06 Euro |
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6/12 |
0,00 Euro |
0,00 Euro |
0,00 Euro |
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Winterdienst |
Gebührensatzung 2011 |
Gebühren-satzung 2012
|
Differenz
|
|
|
2,76 Euro |
5,56 Euro |
+ 2,80 Euro |
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