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Bau der „BlütenTherme“
Vergabeverfahren für „BlütenTherme“
in vollem Gange.
Werder (Havel): -
Das Vergabeverfahren der Stadt Werder (Havel) für die „BlütenTherme“ hat
einen weiteren Zwischenschritt erfolgreich absolviert.
Bekanntlich fiel Ende Januar diesen
Jahres der Startschuss für das
anspruchsvolle Projekt. Die Stadt hatte aus den eingegangenen Bewerbungen
zunächst geeignete Unternehmen ausgewählt, mit denen in Verhandlungen
eingetreten wurde. Die Bewerber wurden aufgefordert, konkrete
Lösungsvorschläge für die Ausgestaltung der „BlütenTherme“ zu erarbeiten.
Dazu waren u.a. architektonische Pläne einzureichen sowie ein
Wirtschaftskonzept. Bestandteil der einzureichenden Unterlagen waren auch
Berechnungen und Nachweise zur Finanzierbarkeit und Tragfähigkeit der
Einrichtung. Diese Konzepte wurden nunmehr umfassend geprüft und in einem
ersten Zwischenbericht bewertet. Die eingehende Prüfung der vorgelegten
Konzepte durch die Stadtverwaltung und beauftragten Experten hat gezeigt,
dass das Projekt grundsätzlich realisierbar erscheint; auch bzw. gerade
unter Einhaltung der von der Stadt gesetzten finanziellen Grenzen. Wir haben
teilweise sehr interessante Vorschläge erhalten, die im Falle der
Realisierung eine weitere Attraktion für die Stadt und die Region bedeuten.
Die von der Stadt vorgegebene Konzeption der Einrichtung als Therme mit
Familienbad und die dazu eingegangenen Bewerberkonzepte lassen nach den
vorgestellten Berechnungen auf großes Interesse und Nachfrage schließen.
Dennoch: Die Stadt kauft die Katze nicht im Sack. In der nächsten
Verhandlungsrunde mit den Bewerbern wird es intensiv um die abzuschließenden
Verträge gehen. Oberstes Gebot ist es, die Stadt so weit wie möglich
juristisch und wirtschaftlich abzusichern. Wir wollen für die Bürger ein
attraktives Bad, aber nicht auf Kosten der Sicherheit und unter Beachtung
der Risikominimierung für die
Stadt. Dafür verhandeln wir hart, aber fair.
Den Vorwurf der mangelnden Transparenz können wir nicht nachvollziehen. In
dem Verfahren ist strikt der vergaberechtliche Vertraulichkeitsgrundsatz zu
beachten. Die Beteiligten haben daher die Namen der Bewerber und den Inhalt
der von ihnen eingereichten Lösungsvorschläge vertraulich zu behandeln.
Diese Lösungsvorschläge – das Know-how der Bewerber – stellen Geschäfts-
bzw. Betriebsgeheimnisse dar, die gesetzlich geschützt sind. Dies bedeutet
nicht, dass die zuständigen Gremien der Stadt etwa außen vor bleiben. Im
Gegenteil: Ihre Mitwirkung und Information wird über eine von der
Stadtverordnetenversammlung eingesetzte Arbeitsgruppe, der neben den
Stadtverordneten auch Mitglieder der Verwaltung angehören, gewährleistet.
Diese Arbeitsgruppe tagt regelmäßig und wird vor maßgeblichen Entscheidungen
eingebunden. Zudem bedarf die Beauftragung des am Ende favorisierten Bieters
eines vorherigen Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung. Für diese
Entscheidung werden die Stadtverordneten über den Verlauf und das Ergebnis
des bisherigen Vergabeverfahrens, über die Bewertung der Angebote sowie die
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung rechtzeitig ausführlich informiert. Damit
wird einerseits den vergaberechtlichen Anforderungen genügt, zum anderen den
berechtigten Informationsansprüchen der Stadtverordneten Rechnung getragen.
Das Vergabeverfahren soll nach derzeitigem Stand Ende des Jahres
abgeschlossen werden. |