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Brandenburger Trinkwasserverordnung.
Neue Trinkwasserverordnung tritt nach Änderung am 1. November 2011 in Kraft.
Werder(Havel)/Potsdam: - Ab Dienstag, dem 01.11.2011 tritt die Erste
Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV ) in Kraft. Mit
der Trinkwasserverordnung wird bundesweit die Qualität von Wasser für den
menschlichen Gebrauch geregelt. Die Änderungen der seit 2001 geltenden
Trinkwasserverordnung berücksichtigen neue wissenschaftlicher Erkenntnisse
in den Bereichen Trinkwasserhygiene und Verbraucherschutz. So werden zum
Beispiel ein Grenzwert für Uran im Trinkwasser und ein technischer
Maßnahmenwert für die Legionellenkonzentration in Trinkwasser-Installationen
festgelegt.
"Brandenburg hat sich erfolgreich für die Einführung eines Grenzwertes für
das natürlich vorkommende Schwermetall Uran im Trinkwasser eingesetzt",
sagte Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Anita Tack (Linke). Mit 10
Mikrogramm Uran pro Liter ist er aktuell der weltweit niedrigste Grenzwert.
Damit bietet er allen Bevölkerungsgruppen – Säuglinge eingeschlossen –
lebenslang gesundheitliche Sicherheit. Die Strahlungsaktivität von Uran
spielt in diesem niedrigen Konzentrationsbereich keine Rolle.
Neu geregelt wird durch die Bundesverordnung auch, dass künftig Unternehmer
und sonstige Inhaber von größeren Wassererwärmungsanlagen das Trinkwasser
einmal jährlich auf Legionellen untersuchen lassen müssen. "Legionellen
können schwere Lungenentzündungen hervorrufen und tödlich verlaufen. Sie
gelangen durch das Einatmen kleiner Wassertröpfchen in den Körper und können
sich besonders im warmen Wasser gefährlich vermehren", so Tack. Das
technische Regelwerk sieht schon seit vielen Jahren Untersuchungen zur
Überprüfung der Einhaltung des Maßnahmewertes von 100 Koloniebildenden
Einheiten pro 100 Milliliter bei Großanlagen der Trinkwassererwärmung vor.
Mehrkosten oder Probleme können nur bei den Unternehmen entstehen, die
entgegen dem geltenden technischen Regelwerk derartige Untersuchungen bisher
unterlassen haben.
Die Untersuchungspflicht und -häufigkeit auf Legionellen für Betreiber von
Großanlagen von Warmwasser-Installationen mit einem Inhalt von mehr als 400
Litern und/oder 3 Litern Rohrleitungsvolumen wurde nunmehr klar geregelt.
Damit können die gesundheitlichen Gefahren, die mit Legionelleninfektionen
verbunden sind, minimiert werden. Die Untersuchungspflicht besteht für
Anlagen, die Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zu
einer Vernebelung des Trinkwassers kommt. Generell nicht betroffen sind
Eigenheime sowie alle Ein- und Zweifamilienhäuser.
Um einen höheren Verbraucherschutz zu gewährleisten, müssen ab 2013 die
Inhaber von Wasserversorgungsanlagen Verbraucherinnen und Verbraucher über
das Vorhandensein von Bleileitungen in ihrer Anlage informieren. Dies können
Hausanschlussleitungen des Wasserversorgungsunternehmens sein, aber auch
Trinkwasser-Installationen in einem Mietshaus. Tack apellierte an die
Eigentümer, alle Anstrengungen dafür zu unternehmen, dass Brandenburg
"bleifrei" wird. "Blei-Rohre haben in der Trinkwasser-Installation nichts zu
suchen", fordert sie.
Ansprechpartner zu allen Fragen der Trinkwasserhygiene in Brandenburg sind
die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte, die für eine
umfassende Beratung zur Verfügung stehen. |