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Webcams und Webcameras.
Straßen-Webcams
verstoßen gegen gelten-des Recht und sind abzuschalten. Bei Zuwi-derhandlung
droht hohes Bußgeld. Werder (Havel):
- Die Straßen-Webcams sind auf
Weisung des Ministerium des Innern des Landes Brandenburg sofort
abzuschalten. Das Ministerium des Inneren der Länder ist für die Überwachung
und der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen in ihrem jeweiligen Land
zuständig und verantwortlich. Da immer mehr
Webcams von privaten Betreibern angebracht und betrieben
werden, die auf öffentliche Straßen und Plätze ausgerichtet sind gibt die
Landesbeauftragte für den Datenschutz und Recht auf Akteneinsicht, Frau
Bayer, Datenschutzbeauftragte des Land Brandenburg im Ministerium des
Innern des Landes Brandenburg hier noch einmal bekannt: Beim
Einsatz von Webcams müssen Vorkehrungen getroffen werden, die eine
Veröffentlichung von personenbezogenen Bildern ausschließen. Wird die
Auflösung der Kameras auf 320 x 240 Pixel reduziert, können primäre
personenbezogene Bildanteile (wie Gesichter, Autokennzeichen) unkenntlich
gemacht werden. Personenbeziehbare Informationen (z. B.
Beleuchtungsvarianten der Fenster bei Dunkelheit, Farbe und Typ der
parkenden Autos, typische Merkmale und Handlungsweisen der Nachbarn etc.)
werden aber trotzdem erfasst und veröffentlicht. Damit werden einzelne
Personen und deren Verhaltensweisen identifizierbar und damit zu
personenbeziehbaren Vorgängen. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass für
eine Beobachtung und Überwachung von öffentlichen Straßen und Bürgersteigen
ausschließlich die Sicherheitsbehörden zuständig sind. Nach den Vorschriften
des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ist die unbefugte Erhebung-
Auswertung und
Verarbeitung personenbezogener bzw. personenbeziehbarer Daten, was mit der
Videoüberwachung von öffentlichen Straßen und Plätzen oft
unerlaubt vorgenommen wird, eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 43 Abs. 2
Nr. 1 BDSG. Nach Abs. 3 dieser Vorschrift kann
eine Geldbuße bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro verhängt werden.
Weiterhin können Privatklagen (Recht auf des
eigene Bild) in Millionenhöhe auf die privaten Betreiber zukommen.
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