Voraussetzungen für das A2-Fernpilotenzeugnis
Kompetenznachweis A1/A3 als Grundvoraussetzung
Bevor ein Antragsteller zur A2-Prüfung zugelassen wird, muss er im Besitz eines gültigen Kompetenznachweises A1/A3 sein. Dieser Nachweis bestätigt grundlegende Kenntnisse im sicheren Betrieb von Drohnen unter einfachen Bedingungen. Die A1/A3-Zertifizierung erfolgt in der Regel durch eine Online-Schulung und -Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) oder einer anderen zuständigen Behörde. Ohne diese Grundlage ist eine Teilnahme an der weiterführenden A2-Ausbildung nicht möglich. Der Nachweis fungiert somit als sicherheitsrelevante Einstiegshürde in den professionelleren Drohnenbetrieb. Er stellt sicher, dass alle A2-Anwärter bereits über grundlegendes Wissen verfügen. Dies dient nicht zuletzt dem Schutz von Personen und Objekten am Boden.
Praktische Selbsterklärung zur Flugerfahrung

Eine weitere zentrale Voraussetzung ist die Abgabe einer sogenannten praktischen Selbsterklärung. Dabei bestätigt der Bewerber, dass er bestimmte Flugmanöver mit seiner Drohne selbstständig und sicher durchgeführt hat. Diese Erklärung ersetzt eine formale praktische Prüfung, setzt jedoch Ehrlichkeit und Verantwortung des Piloten voraus. Typische Inhalte dieser Selbsterklärung umfassen Starten und Landen, das Fliegen in unterschiedlichen Höhen und Distanzen sowie Notfallmanöver. Die Selbsterklärung muss schriftlich erfolgen und wird bei der Prüfungsanmeldung eingereicht. Sie bildet die praktische Basis für den verantwortungsvollen Umgang mit Drohnen in bewohnten Gebieten. Der Pilot erklärt zudem, dass er sich der Risiken und rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst ist.
Mindestalter und weitere Teilnahmebedingungen
Für die Anmeldung zur A2-Prüfung gilt ein Mindestalter von 16 Jahren. Minderjährige benötigen zusätzlich eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Ferner ist ein gültiges Ausweisdokument erforderlich, um die Identität des Bewerbers zu verifizieren. Technische Grundkenntnisse sowie ein sicherer Umgang mit digitalen Lernplattformen sind ebenfalls hilfreich. Die Teilnahme ist unabhängig von der Nationalität möglich, sofern ein Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat besteht. Weiterhin müssen die Antragsteller im Besitz einer registrierten Betreiber-ID sein. Diese ist verpflichtend seit Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung.
Inhalte und Ablauf der Online-Theorieprüfung
Prüfungsstruktur und Multiple-Choice-Fragen
Die Online-Theorieprüfung für das A2-Zeugnis besteht aus 30 Multiple-Choice-Fragen. Die Prüfungsdauer beträgt maximal 40 Minuten. Jede Frage bietet drei bis vier Antwortoptionen, von denen eine oder mehrere korrekt sein können. Um die Prüfung zu bestehen, müssen mindestens 75 % der Fragen richtig beantwortet werden. Die Fragen werden per Zufallsprinzip aus einem umfangreichen Fragenpool generiert. Dadurch soll eine gleichbleibende Prüfungsqualität und Fairness gewährleistet werden. Die Prüfung kann online abgelegt werden, allerdings unterliegt sie technischen und formalen Auflagen.
Prüfungsfächer: Meteorologie, Flugleistung, Risikominderung am Boden
Die A2-Prüfung konzentriert sich auf drei Fachgebiete: Meteorologie, Flugleistung der Drohne und Risikominderung am Boden. Im Bereich Meteorologie müssen Kandidaten grundlegende Wetterphänomene, Windverhältnisse und Sichtbedingungen einschätzen können. Das Fachgebiet Flugleistung behandelt technische Aspekte wie Akkukapazität, Reichweite und Steuerungsfunktionen. Besonders wichtig ist das Fach Risikominderung, das sich mit sicheren Flugstrategien in urbanen oder bewohnten Gebieten befasst. Hierzu gehört auch das Verständnis der horizontalen Sicherheitsabstände. Die Fragen sind praxisorientiert gestaltet und reflektieren reale Szenarien.
Technische Anforderungen für die Online-Prüfung
Für die Teilnahme an der Online-Prüfung ist ein internetfähiges Gerät mit Webcam und Mikrofon erforderlich. Zusätzlich muss eine stabile Internetverbindung gewährleistet sein, um technische Unterbrechungen zu vermeiden. Die Prüfung wird unter Live-Aufsicht durchgeführt oder durch eine automatisierte Proctoring-Software überwacht. Bewerber müssen sich vor Prüfungsbeginn per Ausweisdokument authentifizieren. Oft ist die Installation spezieller Software notwendig, die Bildschirmaktivitäten aufzeichnet. Es wird empfohlen, vorab einen Systemtest durchzuführen. Technische Probleme während der Prüfung können zum Abbruch führen und eine Wiederholung notwendig machen.
Online-Schulung und Vorbereitungsmöglichkeiten
Online-Lernportal mit 24/7-Zugang
Zahlreiche Anbieter stellen digitale Lernportale zur Verfügung, die rund um die Uhr erreichbar sind. Diese Plattformen bieten strukturierte Lerneinheiten, die sich an den offiziellen Lehrplänen orientieren. Nutzer können den Lernfortschritt individuell anpassen und Inhalte beliebig oft wiederholen. Die Module sind in Lektionen gegliedert und beinhalten Text, Grafiken sowie interaktive Übungen. Dies ermöglicht eine flexible Vorbereitung, unabhängig von Ort und Zeit. Viele Portale sind mobil optimiert, sodass auch das Lernen über Smartphone oder Tablet möglich ist. Die Inhalte werden regelmäßig aktualisiert, um den aktuellen regulatorischen Standards zu entsprechen.
Prüfungsvorbereitung mit simulierten Tests und Videomaterial
Zur effektiven Vorbereitung gehören auch praxisnahe Übungstests und erklärende Videosequenzen. Diese simulieren realistische Prüfungssituationen und helfen dabei, Routine im Umgang mit dem Fragetypus zu entwickeln. Einige Anbieter bieten sogar adaptive Testformate, die sich dem Leistungsstand des Lernenden anpassen. Videomaterial dient zur Veranschaulichung komplexer Sachverhalte, z. B. zur Risikominderung oder Flugphysik. Der Einsatz multimedialer Inhalte erhöht die Lernmotivation und festigt das Verständnis. Ein strukturierter Lernplan, ergänzt durch regelmäßige Selbsttests, steigert die Erfolgswahrscheinlichkeit in der Prüfung signifikant.
Vorteile der flexiblen Online-Ausbildung
Die Online-Ausbildung bietet entscheidende Vorteile gegenüber traditionellen Präsenzkursen. Sie ermöglicht zeit- und ortsunabhängiges Lernen, was insbesondere für Berufstätige oder Vielreisende attraktiv ist. Darüber hinaus können Inhalte individuell wiederholt und vertieft werden. Der Zugriff auf eine Vielzahl an Lernressourcen stärkt die Selbstlernkompetenz. Auch die Kosten sind in der Regel geringer als bei Präsenzveranstaltungen. Die digitale Form fördert zudem eine moderne, technologiegestützte Lernkultur. Dadurch wird der Zugang zum A2-Zeugnis breiteren Bevölkerungsgruppen ermöglicht.
Kursvarianten und Anbieter im Vergleich
A2 Smart Kurs über ULC: Günstige Option ohne Prüfungsgebühren
Der A2 Smart Kurs über die polnische Luftfahrtbehörde ULC (Urząd Lotnictwa Cywilnego) gilt als kosteneffiziente Variante. Die Prüfungsgebühr entfällt, da sie bereits im Kurspreis inbegriffen ist. Viele Teilnehmer schätzen die einfache Online-Anmeldung sowie die komplett digitale Abwicklung. Die Schulung erfolgt auf Englisch oder Polnisch, was für deutsche Teilnehmer gewisse Sprachkenntnisse voraussetzt. Dennoch stellt der Kurs eine beliebte Alternative dar, insbesondere wegen der niedrigen Kosten und der schnellen Bearbeitungszeit. Die ULC-Zertifikate sind innerhalb der gesamten EU gültig, was ihre Attraktivität zusätzlich erhöht. Wer Kosten sparen möchte und sprachlich flexibel ist, profitiert erheblich von diesem Angebot.
A2 Standard Kurs über das LBA: Deutsche Variante mit höherem Aufwand
Der Kurs des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) richtet sich speziell an deutschsprachige Nutzer. Er umfasst die vorgeschriebene Theorieausbildung sowie die Prüfung, allerdings mit höherem organisatorischem Aufwand. Die Anmeldung, Prüfung und Kommunikation erfolgen ausschließlich auf Deutsch, was für viele ein entscheidender Vorteil ist. Allerdings entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren, die separat zum Schulungskurs gezahlt werden müssen. Auch die technische Durchführung ist strikter reguliert, insbesondere was Datenschutz und Identitätsprüfung betrifft. Der LBA-Kurs eignet sich vor allem für Personen, die eine deutschsprachige, formal einwandfreie Zertifizierung bevorzugen. Die Anerkennung innerhalb der EU ist selbstverständlich gegeben.
STS-Fernpilotenzeugnis als erweiterte Lizenzoption
Das STS-Fernpilotenzeugnis (Standard Scenario) geht über das A2-Zertifikat hinaus und erlaubt den Betrieb in noch komplexeren Einsatzumgebungen. Es richtet sich an professionelle Anwender, die Drohnenflüge in dichten Stadtgebieten, über Menschenansammlungen oder in kontrolliertem Luftraum planen. Für die Zulassung ist in der Regel ein zusätzliches Training inklusive praktischer Prüfung erforderlich. Der STS-Schein ist daher mit höheren Anforderungen und Kosten verbunden. Dennoch bietet er deutlich erweiterte Einsatzmöglichkeiten, etwa für industrielle Inspektionen oder Medienproduktionen. Er ist ein logischer nächster Schritt für Piloten, die regelmäßig anspruchsvolle Einsätze durchführen wollen.
Prüfungsdurchführung und Zertifikatserhalt
Online-Prüfung: Ablauf und Durchführung
Die A2-Prüfung erfolgt vollständig online unter Aufsicht einer digitalen Prüfplattform. Nach Anmeldung wird ein persönlicher Termin vereinbart oder ein Zeitfenster zur Verfügung gestellt. Vor Prüfungsbeginn erfolgt die Identitätskontrolle mittels Ausweisdokument und Kameraverifikation. Während der Prüfung wird der Bildschirm aufgezeichnet und das Verhalten des Prüflings per Webcam überwacht. Jede unerlaubte Handlung – etwa das Verlassen des Sichtfeldes oder das Nutzen anderer Geräte – führt zur Annullierung. Die Prüfung wird sofort ausgewertet, sodass das Ergebnis unmittelbar nach Abschluss vorliegt. Bei Nichtbestehen ist eine Wiederholung in der Regel zeitnah möglich.
Ausstellung des EU-Fernpilotenzeugnisses A2
Nach erfolgreicher Prüfung wird das A2-Zertifikat elektronisch ausgestellt. Es enthält Name, Registrierungsnummer und Ausstellungsdatum des Fernpiloten. Das Dokument ist in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union anerkannt. Es wird in der Regel als PDF-Datei per E-Mail versendet und kann digital gespeichert oder ausgedruckt werden. Das Zertifikat muss bei Flugeinsätzen mitgeführt werden, etwa auf dem Smartphone. Behörden und Ordnungskräfte können die Gültigkeit online überprüfen. Das A2-Zeugnis bildet die rechtliche Grundlage für den Einsatz von Drohnen der offenen Kategorie in der Unterkategorie A2.
Optionale Plastikkarte als Ausweisformat
Einige Anbieter ermöglichen den Erwerb einer physischen Plastikkarte als zusätzliches Ausweisformat. Diese Karte im Scheckkartenformat enthält die gleichen Informationen wie das PDF-Zertifikat. Sie ist besonders praktisch für den mobilen Einsatz und erhöht die Glaubwürdigkeit bei Kontrollen. Die Ausstellung erfolgt in der Regel kostenpflichtig und optional. Die Karte ist nicht verpflichtend, jedoch bei vielen professionellen Nutzern beliebt. Sie kann beispielsweise in der Drohnentasche aufbewahrt und bei Bedarf schnell vorgezeigt werden. Die Laminierung schützt vor Abnutzung und Witterungseinflüssen.
Rechtlicher Rahmen und Gültigkeit
EU-Drohnenverordnung 2019/947 als Grundlage
Das A2-Fernpilotenzeugnis basiert auf der EU-Drohnenverordnung 2019/947. Diese regelt einheitlich den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen innerhalb der Europäischen Union. Sie legt fest, welche Anforderungen für verschiedene Risikoklassen und Einsatzgebiete gelten. Die Verordnung unterscheidet zwischen der offenen, speziellen und zertifizierten Kategorie. Das A2-Zeugnis gehört zur offenen Kategorie und erlaubt Flüge in der Nähe unbeteiligter Personen. Die Verordnung verpflichtet Piloten zur Einhaltung technischer, organisatorischer und rechtlicher Vorgaben. Verstöße können zu empfindlichen Sanktionen führen.
Gültigkeit des A2-Zeugnisses und Verlängerungsmöglichkeiten
Das A2-Fernpilotenzeugnis ist grundsätzlich fünf Jahre gültig. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss der Pilot eine Auffrischung der Theoriekenntnisse nachweisen. Je nach Aussteller erfolgt dies über eine erneute Prüfung oder durch Teilnahme an einer Fortbildung. Die Verlängerung muss rechtzeitig beantragt werden, idealerweise einige Wochen vor Ablauf. Ein abgelaufenes Zertifikat verliert sofort seine Gültigkeit und darf nicht mehr verwendet werden. Eine kontinuierliche Weiterbildung wird empfohlen, um mit rechtlichen und technischen Entwicklungen Schritt zu halten. Viele Anbieter bieten automatische Erinnerungen zur Verlängerung an.
Fluggenehmigungen in der Unterkategorie A2
Mit dem A2-Zeugnis dürfen Drohnen unter bestimmten Voraussetzungen näher an unbeteiligte Personen heranfliegen. Der horizontale Mindestabstand beträgt in der Regel 30 Meter. Bei aktiviertem Langsamflugmodus kann dieser auf 5 Meter reduziert werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Drohne den technischen Anforderungen der Klasse C2 entspricht. Flüge über Menschenmengen oder in Schutzgebieten bleiben weiterhin untersagt. In Sonderfällen sind zusätzliche Genehmigungen erforderlich, beispielsweise bei Filmaufnahmen in Innenstädten. Der Pilot ist stets verantwortlich für die Einhaltung der Flugregeln.
Zuständige Behörden und Prüfungsstellen
Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als deutsche Prüfungsstelle
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist die zentrale Behörde für die Ausstellung und Verwaltung von Drohnenführerscheinen in Deutschland. Es bietet sowohl die A1/A3-Grundprüfung als auch die A2-Prüfung über eine eigene Online-Plattform an. Das LBA untersteht dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr und stellt sicher, dass alle Prüfprozesse den EU-Vorgaben entsprechen. Die Kommunikation und der gesamte Prüfungsablauf finden auf Deutsch statt, was für viele Nutzer eine niedrigere Einstiegshürde darstellt. Die vom LBA ausgestellten Zertifikate sind EU-weit gültig. Das Amt übernimmt auch die Prüfung von Beschwerden und stellt bei Bedarf Ersatzdokumente aus. Die offizielle Anerkennung durch alle Mitgliedsstaaten macht das LBA zur verlässlichen Anlaufstelle für deutsche Drohnenpiloten.
ULC (Polnische CAA) als kostengünstige Alternative
Die polnische Zivilluftfahrtbehörde ULC (Urząd Lotnictwa Cywilnego) hat sich in den letzten Jahren als preiswerte Alternative etabliert. Sie bietet ein vollständig digitales Prüfungsverfahren mit niedrigen Gesamtkosten an, was besonders für private Nutzer attraktiv ist. Die Prüfung erfolgt online auf Polnisch oder Englisch, wodurch sie für international orientierte Drohnenpiloten zugänglich ist. Trotz der niedrigeren Kosten erfüllt der Prozess alle Anforderungen der EU-Verordnung 2019/947. Die ausgestellten A2-Zertifikate sind ebenfalls EU-weit anerkannt und rechtlich gleichgestellt mit deutschen Zertifikaten. Besonders bei kommerziellen Anbietern und erfahrenen Piloten ist das ULC-Angebot beliebt. Wer flexibel ist und Kosten sparen möchte, findet hier eine praktikable Lösung.
Rolle der EASA bei der EU-weiten Regelung
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) ist die oberste Instanz für die Entwicklung und Umsetzung von Sicherheitsstandards im europäischen Luftraum. Sie hat die Rahmenverordnung 2019/947 mitgestaltet und koordiniert deren Umsetzung in den Mitgliedstaaten. Die EASA sorgt für eine Harmonisierung der Vorschriften und eine gegenseitige Anerkennung von Lizenzen innerhalb der EU. Außerdem stellt sie Richtlinien, Schulungsmaterialien und Empfehlungen für nationale Behörden bereit. Durch ihre Arbeit wird ein einheitlicher Drohnenmarkt geschaffen, der Innovation und Wettbewerb fördert. Die Agentur überprüft zudem regelmäßig die Effektivität der Regeln und passt sie an neue technologische Entwicklungen an. Damit leistet sie einen entscheidenden Beitrag zur sicheren Integration von Drohnen in den europäischen Luftraum.
Weiterführende Informationen und Tipps
Fernpraxis als freiwillige Übungsmöglichkeit
Obwohl für das A2-Zertifikat keine praktische Prüfung erforderlich ist, wird eine freiwillige Flugpraxis dringend empfohlen. Fernübungen helfen dabei, die Steuerung der Drohne in verschiedenen Situationen zu beherrschen. Besonders wertvoll ist das Training in sicherem Umfeld mit simulierten Risikoszenarien. Viele Online-Anbieter stellen Checklisten und Übungsszenarien zur Verfügung, um reale Flugbedingungen zu simulieren. Regelmäßige Praxisflüge stärken nicht nur das Vertrauen in die Technik, sondern auch das eigene Urteilsvermögen. Wer regelmäßig übt, ist besser vorbereitet auf unvorhergesehene Zwischenfälle. Gerade im urbanen Raum ist Flugerfahrung oft entscheidend für einen sicheren Einsatz.
Bedeutung der 1:1-Regel und des Langsamflugmodus
Die sogenannte 1:1-Regel besagt, dass der horizontale Mindestabstand zu unbeteiligten Personen mindestens der aktuellen Flughöhe entsprechen muss. Fliegt eine Drohne beispielsweise in 20 Metern Höhe, ist ein horizontaler Abstand von 20 Metern einzuhalten. Diese Regel minimiert das Risiko bei einem Absturz erheblich. Mit dem Langsamflugmodus, den einige Drohnen der Klasse C2 unterstützen, darf der Abstand auf 5 Meter reduziert werden. Dies ist nur zulässig, wenn der Modus aktiv ist und die maximale Fluggeschwindigkeit stark reduziert wird. Die Kombination aus Regelverständnis und technischem Know-how ist essenziell für den sicheren Flug in bewohnten Gebieten. Ein bewusster Umgang mit diesen Funktionen schützt Menschen und erleichtert die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Geo-Zonen und deren Einfluss auf den Flugbetrieb
Geo-Zonen sind geografisch definierte Gebiete, in denen der Drohnenbetrieb besonderen Einschränkungen unterliegt. Dazu zählen unter anderem Flughafennähe, Naturschutzgebiete oder Industrieanlagen. Diese Zonen werden von den jeweiligen nationalen Behörden festgelegt und regelmäßig aktualisiert. Für Drohnenpiloten ist es unerlässlich, sich vor jedem Flug über aktuelle Geo-Zonen zu informieren. Digitale Karten und Apps, etwa von der Deutschen Flugsicherung (DFS), bieten hierzu aktuelle Informationen in Echtzeit. Das Missachten von Geo-Zonen kann zu hohen Bußgeldern oder zum Verlust der Betriebserlaubnis führen. Ein verantwortungsbewusster Pilot plant jeden Flug unter Berücksichtigung dieser geografischen Einschränkungen.